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Schwanger und nun: Wie geht’s jetzt weiter & worauf ist zu achten


Schwanger – und nun?
Das Plus auf dem Schwangerschaftstest geht nicht nur mit Hochgefühl und unbändiger Freude einher. Eine Schwangerschaft wirft auch viele Fragen auf, die die werdende Mutter ängstigen können. Immerhin wird sich auch für sie in den nächsten Monaten einiges ändern.

Dieser Artikel soll allen Schwangeren dabei helfen, sich nicht mehr so erschlagen zu fühlen durch die Aufgaben, die jetzt auf sie zukommen. Du erfährst, wo und wie du Gelder beantragen kannst, die dir jetzt zustehen, sowie welche Personen du in deinem Umfeld über deine Schwangerschaft informieren musst.

Außerdem listet er dir alle wichtigen Termine auf, die auf dich zukommen werden und fasst zusammen, was sich in deinem Alltag durch deine Schwangerschaft ändern wird.

Wie geht es nach dem positiven Schwangerschaftstest weiter

Ein Baby ist immer ein Grund zur Freude, heißt es. Aber mit ihm kommt auch eine Menge Verantwortung auf die Frau zu. Es ist ganz normal, dass auch Frauen, die einen starken Kinderwunsch haben und sich auf den positiven Test freuten, Zweifel bekommen können. Sind sie dem wirklich gewachsen? Ist es der richtige Zeitpunkt für ein Baby? Hätten sie nicht lieber noch etwas warten sollen? Und was, wenn es finanziell eng wird?

Das alles kann einer Schwangeren schnell ein paar schlaflose Nächte bereiten. Aber keine Sorge, für jedes Problem gibt es eine Lösung.

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin wirst du in den Mutterschutz gehen. Dieser dauert nach der Entbindung acht Wochen an. Wenn dein Baby früher als geplant kommt, schließen die Tage, die dir dadurch vor der Geburt verloren gegangen sind, nach der Geburt an. Es sind also in jedem Fall 14 Wochen, die du im Mutterschutz verbringen wirst. Erwartest du Mehrlinge, verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Auch bei Frühgeburten, die besondere Pflege bedürfen, kann der Mutterschutz verlängert werden.

Wer muss von meiner Schwangerschaft wissen und gibt es formelle Vorschriften

Sobald du weißt, dass du schwanger bist, solltest du deinen Arbeitgeber informieren. Auch wenn die meisten Frauen, bzw. Paare, die ersten drei Monate der Schwangerschaft lieber abwarten, ehe sie die Nachricht verbreiten, solltest du bei deinem Arbeitgeber unbedingt davon abweichen.

Sobald er von deiner Schwangerschaft weiß, darf dir nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz hält noch vier Monate nach der Entbindung an und greift auch, wenn dir gekündigt wurde und du deinen Arbeitgeber spätestens zwei Wochen später über deine Schwangerschaft informierst.

Dazu sei aber gesagt, dass es keine gesetzliche Regelung darüber gibt, dass du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren musst. Du kannst also auch ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, die ersten 12 Wochen abwarten und ihn erst dann einweihen.

Wenn du in Bereichen arbeitest, die ein erhöhtes Risiko für Schwangere mit sich bringen, solltest du allerdings zum Wohle deiner und der Gesundheit deines Kindes nicht allzu lange mit der Bekanntgabe warten. Dein Arbeitgeber kann die besonderen Regelungen, die das Mutterschutzgesetz fordert, nur dann erfüllen, wenn er von deiner Schwangerschaft weiß.

Durch die Mitteilung, dass er jetzt eine Schwangere in seinem Betrieb hat, ändert sich für deinen Arbeitgeber nämlich einiges: Er muss dafür sorgen, dass dein Arbeitsplatz sicher ist und du ausreichend Möglichkeiten hast, um Pausen einzulegen. Und ab dem fünften Schwangerschaftsmonat darfst du laut Mutterschutzgesetz nicht mehr länger als vier Stunden stehend arbeiten. Wenn du hauptsächlich sitzend arbeitest, muss dein Arbeitgeber dir außerdem zugestehen, zwischendurch aufzustehen und ein paar Schritte zu gehen.

Du darfst sogar kurzzeitig deine Füße hochlegen. Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist während der Schwangerschaft unzulässig sowie Nacht- und Spätschichten, die in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr liegen. Diese Regelungen gelten nicht für alle Bereiche. So gibt es beispielsweise Ausnahmen in der Gastronomie, wo du bis 22 Uhr arbeiten dürftest. Das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen gilt außerdem nicht für Schwangere, die in Beförderungsbetrieben arbeiten.

Wenn du mit chemischen oder giftigen Stoffen arbeitest, schwere Maschinen bedienst, regelmäßig Lasten heben musst, die schwerer sind als fünf Kilogramm, muss dein Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz anpassen, damit du diesen Gefahren nicht mehr ausgesetzt bist. Auch bestimmte Arbeitsbereiche im Krankenhaus oder auf Baustellen darfst du als Schwangere nicht mehr betreten. Das Unfallrisiko oder die Ansteckungsgefahr mit Krankheiten ist in diesem Fall zu hoch.

Ist ein alternativer Arbeitsplatz, der dem Mutterschutzgesetz entspricht, nicht möglich, wirst du ein Beschäftigungsverbot erhalten, um dich und dein ungeborenes Kind zu schützen. Du kannst auf diese Rechte freiwillig verzichten, indem du dir die Zustimmung deines Arztes einholst und deine zuständige Aufsichtsbehörde informierst.

Hast du deinen Arbeitgeber nun informiert, wird er dich nach dem errechneten Geburtstermin fragen, ob und wie lange du nach der Entbindung in Elternzeit gehen möchtest und ob du anschließend in Teilzeit wieder einsteigen möchtest. Auch nach möglichem Resturlaub, der vorher noch verbraucht werden sollte, könnte er fragen. Mache dir darüber am besten vorab Gedanken, damit dein Arbeitgeber die Zeit, in der du wegfällst, gut planen kann.

Wie du deinen Arbeitgeber informieren solltest, ist nicht gesetzlich geregelt. Es bietet sich dennoch an, den Zeitpunkt der Bekanntgabe schriftlich festzuhalten, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen.

Was steht mir und meinem Kind an finanziellen Hilfen zu

Stehst du in einem Arbeitsverhältnis, steht dir in der Regel Mutterschaftsgeld zu. Dieses wird im Mutterschutz, also ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach Entbindung, gezahlt. Deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Zahlungen, welche zusätzlich von deinem Arbeitgeber aufgestockt werden, sofern dies dir zusteht. Bist du privat- oder familienversichert, übernehmen das Bundesversicherungsamt und dein Arbeitgeber die Zahlungen. Als Hausfrau steht dir kein Mutterschaftsgeld zu.

Elterngeld können hingegen alle Frauen bekommen, sofern sie ihr Kind hauptsächlich selbst betreuen, das Kind also bei ihnen leben wird. Die Höhe richtet sich nach ihrem bisherigen Einkommen. Erwerbslose Frauen oder Frauen mit geringen Einkünften erhalten mindestens 300 Euro monatlich.

Das Elterngeld muss beantragt werden. Die dafür erforderlichen Anträge findest du im Internet. Du hast Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn diese unter beiden Elternteilen so aufgeteilt werden, dass einer mindestens zwei Monate am Stück in Elternzeit gehen wird. Das heißt, dass du beispielsweise das komplette erste Lebensjahr deines Kindes Elterngeld beziehen könntest und dein Partner ebenfalls zwei Lebensmonate eures Kindes wählen könnte, in denen er Elterngeld beziehen möchte. Diese können sich überschneiden, müssen es jedoch nicht.

Erhältst du Arbeitslosengeld II, steht dir ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf zu. Dieser Mehrbedarf beträgt 17 % der Regelleistung und wird bis einschließlich des Entbindungstages ausgezahlt.

Kindergeld muss ebenfalls beantragt werden. Auch dieses Formular sowie Hilfen zum Ausfüllen findest du im Internet.
Außerdem gibt es noch weitere finanzielle Hilfen, die auch Schwangere, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, erhalten können. Dabei handelt es sich meistens um feste Geldbeträge oder um die Finanzierung einer Erstausstattung, die ein Baby braucht.

Die Bundesstiftung für Mutter und Kind, Caritas sowie kirchliche Fonds bieten dabei Unterstützung an. Manchmal verlangen sie nach der Entbindung eine Kopie der Geburtsurkunde für ihre eigenen Unterlagen. Verweigerst du diese, können sie bereits gezahlte Hilfen zurückverlangen.

Welche Termine habe ich in der Schwangerschaft

Wenn du deine Schwangerschaft zu Hause festgestellt hast, sollte dein nächster Schritt sein, einen Termin bei deinem Gynäkologen zu machen. Dieser wird die Schwangerschaft bestätigen, dir den Mutterpass ausstellen und weitere Termine mit dir vereinbaren.

Einmal alle vier Wochen wirst du mindestens untersucht werden. Die meisten Untersuchungen wird dein Gynäkologe selbst durchführen. Möchtest du eine Feindiagnostik, wird er dich womöglich in eine andere Praxis oder ein Krankenhaus überweisen, da hierfür andere Geräte nötig sind.

Ab der 32. SSW werden die Untersuchungsintervalle auf 14 Tage verkürzt. Überschreitest du den errechneten Geburtstermin, finden sie alle zwei bis drei Tage statt. So kommst du auf etwa zwölf Termine bei deinem Gynäkologen.

Bei dreien davon, je einem pro Schwangerschaftstrimester, werden größere Ultraschalluntersuchungen stattfinden. Ansonsten wird dir regelmäßig Blut abgenommen. Auch dein Urin sowie dein Gewicht werden dabei kontrolliert.

Wenn du überträgst, dich also mindestens in der 41. Schwangerschaftswoche befindest, werden die Kontrolluntersuchungen eventuell in dem Krankenhaus stattfinden, in dem du entbinden möchtest. Das hat den einfachen Grund, dass die Untersuchungen zu diesem Zeitpunkt so engmaschig wie möglich stattfinden sollten. Wochenenden oder Feiertage, an denen dein Gynäkologe geschlossen hat, sollen dich davon nicht abhalten.

Was ist während der Schwangerschaft zu beachten?

Ernährung und Genussmittel

Die Liste an Lebensmitteln, die du in deiner Schwangerschaft nicht essen solltest, ist lang. Dazu zählen alle nicht vollkommen durcherhitzten, tierischen Produkte (Salami, Roastbeef, Rohmilch, -käse, -joghurt, etc., weiche Eier oder Eiscreme, die Ei enthält, Sushi, Matjes).

Auch fertige Salate solltest du jetzt meiden und Obst und Gemüse schälen oder gründlich abwaschen, ehe du sie verzehrst. Außerdem wird von Innereien abgeraten. Sie enthalten viel Vitamin A, was bei Überdosierung zu Missbildungen beim Kind führen kann. Weiterhin sammeln sich gerade in der Leber viele Schadstoffe, denen das Tier zu Lebzeiten ausgesetzt war. Nimmst du also Leber zu dir, nimmst du gleichzeitig diese Schadstoffe auf.

Idealerweise besteht deine Ernährung aus viel frischem Obst und Gemüse, Vollkornprodukten, magerem Fleisch und fettreichem Fisch. Auch Eier und Milchprodukte solltest du regelmäßig zu dir nehmen. Ernährst du dich vegetarisch oder vegan, informiere unbedingt deinen Arzt darüber. Vegetarische Ernährung ist in der Regel kein Problem während einer Schwangerschaft. Wenn es zu Mangelerscheinungen kommt, kann es aber passieren, dass dein Arzt dir rät, zeitweilig Fleisch zu essen oder Präparate zu nehmen, die diese Mängel ausgleichen. Bei veganer Ernährung ist die Gefahr, dass es dazu kommt, deutlich erhöht.

Darüber hinaus solltest du gar keinen Alkohol trinken. Schon sehr geringe Mengen können das fetale Alkoholsyndrom auslösen. Dabei handelt es sich um einen Defekt, der sich in verschiedenen, äußerlichen Merkmalen zeigen kann. Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom haben häufig kleine Augen, eine schmale Oberlippe und ein glattes Philtrum (die Wölbung zwischen Nase und Oberlippe). Außerdem kann es auch Wachstumsstörungen, Herzfehler und geistige Behinderungen auslösen.

Besonders schädlich ist der Konsum von Alkohol in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten, aber auch darüber hinaus solltest du unbedingt vollkommen darauf verzichten. Achte auch auf Pralinen, in denen geringe Mengen Alkohol versteckt sein können. Beim Kochen verwendeter Alkohol verfliegt in der Regel, aber natürlich kannst du diesen durch andere Flüssigkeiten ersetzen, wenn du sicher gehen möchtest.

Daneben sollte auch ein möglichst großer Verzicht von Koffein in deinem Fokus stehen. Koffein hat keine so großen Auswirkungen auf die Entwicklung deines Kindes. Dennoch musst du nun womöglich deinen Konsum herunterfahren. Etwa zwei Tassen Kaffee täglich gelten als unbedenklich. Denke aber auch daran, dass Koffein neben Kaffee auch in vielen anderen Getränken und Lebensmitteln enthalten ist. Schokolade, bestimmte Teesorten und manche Kaugummis sind koffeinhaltig. Ebenso ist es bei Cola und anderen Softdrinks. Energiedrinks solltest du aufgrund des enthaltenen Taurins und dem hohen Koffeingehalt komplett meiden.

Bist du bisher Raucherin gewesen, solltest du umgehend damit aufhören. Der Konsum von Zigaretten kann bei deinem ungeborenen Kind Allergien und Asthma auslösen. Außerdem führt er zu einem Verkalken der Plazenta. Im schlimmsten Fall kann dein Baby dadurch nicht mehr ausreichend versorgt werden und es kommt zu einer Fehlgeburt. Auch ein geringes Geburtsgewicht und eine geringe Größe bei der Geburt werden mit Rauchen in der Schwangerschaft in Verbindung gebracht.

Es ist außerdem ein Irrglaube, dass du die Sucht ausschleichen musst. Dein Baby hat keinerlei Nachteile davon, wenn du von heute auf morgen zu rauchen aufhörst. Dafür ist die Liste der Nachteile, für deren Entstehung die Gefahr mit jeder Zigarette steigt, lang. Bitte am besten auch deinen Partner darum, mit dem Rauchen aufzuhören. Zumindest das eigene Zuhause sollte ab sofort rauchfrei sein.

Darf ich Sport in der Schwangerschaft treiben

Bestimmte sportliche Aktivitäten kannst du während deiner Schwangerschaft nicht mehr ausführen. Dazu zählen alle Mannschaftssportarten, da hierbei das Risiko eines Zusammenstoßes zu hoch ist. Auch Tennis und Eiskunstlauf sind ab jetzt tabu. Die plötzlichen Starts und Stopps sowie das Drehen um die eigene Achse stellt eine Gefahr für dein Kind dar.

Erlaubt ist hingegen moderates Ausdauer- und Muskeltraining. Auch Schwimmen eignet sich sehr gut für Schwangere.
Mute dir dabei nicht zu viel zu. Wenn du bisher kaum oder gar keinen Sport getrieben hast, solltest du unbedingt langsam beginnen und dich nur langsam steigern, um deinen Körper an die zusätzliche Belastung zu gewöhnen.

Frauen, die bisher sportlich aktiv waren, haben da etwas mehr Freiheiten. Aber auch sie sollten unbedingt auf ihren Körper hören. Sobald du nicht wohlfühlst, bricht dein Training ab.

Darf ich Reisen in der Schwangerschaft

Die beste Zeit für eine Reise in der Schwangerschaft ist das zweite Trimester. Die Schwangerschaftsbeschwerden klingen langsam ab und der Bauch stört noch nicht so sehr. Auch etwas längere Spaziergänge sind für die meisten Schwangeren jetzt noch kein Problem.

Verzichten solltest du auf Reisen in Höhen über 2500 Meter oder in sehr heiße Gebiete. Auch eine lange Anreise solltest du dir gut überlegen und vorab nachschauen, ob dein Reiseziel Gefahren für bestimmte Krankheiten birgt.
Ideales Reiseziel ist das direkte europäische Umland. Die Anreise ist kurz, das Klima nicht zu extrem und die hygienischen Verhältnisse gut.

Fliegen ist während der Schwangerschaft kein Hindernis. Bestimmte Vorerkrankungen bei der werdenden Mutter oder bekannte Probleme in der Schwangerschaft können aber dazu führen, dass dein Arzt dir von einer Flugreise abrät. Mehrlingsschwangerschaften gehören beispielsweise dazu. Auch wenn bereits festgestellt wurde, dass dein Kind sich etwas zeitverzögert entwickelt oder durch die Plazenta nicht optimal versorgt wird, solltest du von einem Flug absehen.

Sprich in jedem Fall mit deinem Arzt, bevor du dich für eine Flugreise, bzw. allgemein für eine Reise während der Schwangerschaft entscheidest.


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