Klimageld: Was ist das, wer bekommt das
Beim Klimageld handelt es sich um eine Zahlung des Staates an seine Bürger, die dazu dienen soll, sie zumindest zum Teil von den Energiekosten zu entlasten, die durch steigende CO₂-Abgaben gestiegen sind und weiter steigen werden. Das Klimageld steht also in direkter Verbindung zur CO₂-Abgabe. Praktisch handelt es sich um eine Rückerstattung dieser Abgabe. Sie kann in voller Höhe der eingenommenen Abgaben oder teilweise erfolgen. Das Klimageld wird auch als Klimaprämie, Energiegeld oder Klimadividende bezeichnet, wobei sich die Formulierung „Klimageld“ in Deutschland mittlerweile etabliert hat.
Inhalt
Die Grundlage und die Funktionsweise des Klimageldes
Eine CO₂-Abgabe, die von Staaten auf den Ausstoß von Kohlendioxid erhoben werden kann, hat mehrere Funktionen. Einerseits soll durch die Verteuerung des Verbrauchs fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) den Verbrauchern bewusst gemacht werden, wie hoch die Kosten ihres Energieeinsatzes tatsächlich sind, und es soll ein Anreiz dazu geschaffen werden, weniger dieser Energieträger zu verbrauchen.
Andererseits soll die Abgabe Einnahmen für den Staat generieren, die dieser aufwenden muss, um die Kosten des Klimawandels auf der einen Seite und die Kosten der Energiewende auf der anderen Seite zu tragen. Gleichzeitig sollen diese Kosten „internalisiert“ werden, das heißt, derjenige, der sie verursacht, soll sie auch zahlen. Bisher waren diese Kosten „externalisiert“, die Allgemeinheit ist also dafür aufgekommen.
Einige Staaten verteuern neben dem Kohlendioxidausstoß auch die Emission anderer Treibhausgase, etwa Lachgas oder FCKWs. Diese werden in sogenannte CO₂-Äquivalente umgerechnet und ebenfalls mit einer Abgabe belegt.
Eine Verteuerung des CO₂-Ausstoßes ist also politisch absolut erwünscht. Gleichzeitig ist eine insgesamt höhere Belastung der Bürger aber nicht gewollt. Dies gilt besonders auch deshalb, weil die CO₂-Bepreisung eine soziale Schieflage mit sich bringt, da sie zu einer im Verhältnis höheren Belastung von Haushalten mit geringem Einkommen führt, denn diese geben einen größeren Anteil ihres Einkommens für Heizenergie, Strom und Benzin aus als gut verdienende Haushalte.
Nicht zuletzt wird befürchtet, dass steigende Energiekosten zu einer geringeren Akzeptanz der Klimapolitik in der Bevölkerung führen.
Über Modelle, mit denen die gewünschten Effekte erzielt werden können und die gleichzeitig die Kostenbelastung der Bürger gering halten, wird daher bereits seit einigen Jahren diskutiert.
Ein solches Modell ist das Klimageld. Hierbei werden die staatlichen Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung nicht oder nur teilweise für die Finanzierung der Folgen des Klimawandels aufgewendet, und schon gar nicht gehen sie in den allgemeinen Haushalt des Staates ein. Stattdessen wird das eingenommene Geld ganz oder zum Teil an die Bürger zurückgezahlt. Diese Rückzahlung erfolgt als Pauschale pro Kopf der Bevölkerung, das heißt, jeder Bürger erhält das Klimageld, und jeder Bürger erhält gleich viel.
Dies sorgt dafür, dass ein Bürger, der nur wenig CO₂ freigesetzt hat, verhältnismäßig mehr Geld erhält als eine Person, die für hohe Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich ist. Ein Beispiel: Wer 500 Euro CO₂-Abgaben bezahlt hat, erhält 150 Euro vom Staat zurück, also 30 Prozent. Wer aber 1.000 Euro bezahlt hat, erhält ebenfalls nur 150 Euro, also nur 15 Prozent. Unter dem Strich zahlt der Bürger mit dem höheren Energieverbrauch also anteilig mehr – beziehungsweise er erhält weniger.
Gleichzeitig soll dieses Verfahren sicherstellen, dass die CO₂-Bepreisung sozialverträglich vonstattengeht und finanziell schlechter gestellte Haushalte vor allzu hohen Energiekosten geschützt werden. Man könnte hier von einer „ökosozialen Umverteilung“ zugunsten der ärmeren Bürger sprechen. Man nimmt allerdings an, dass diese Umverteilung auch ökologisch gerecht ist, denn wohlhabendere Haushalte haben in aller Regel einen deutlich höheren Energieverbrauch und somit CO₂-Ausstoß als ärmere.
Klimageld in Deutschland
Was oben beschrieben wurde, trifft so auch auf Deutschland zu, was die Beweggründe der CO₂-Bepreisung und des Klimageldes, aber auch, was die sich hieraus ergebenden sozialen und ökosozialen Probleme betrifft. Hierzu nur ein Beispiel: in Deutschland verursachen die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung 26 Prozent der CO₂-Emissionen, also gleich viel wie die ärmeren 50 Prozent. Betrachtet man die wohlhabendere Hälfte der Bevölkerung in Deutschland, so verursacht diese sogar 71 % der Emissionen.
Im September 2019 stellte die damalige Bundesregierung ihr sogenanntes Klimapaket vor. Dieses sah unter anderem die Einführung eines CO₂-Preises in Höhe von zunächst 10 Euro pro Tonne Kohlendioxid ab Anfang 2021 vor. Im Oktober folgte der Beschluss des Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG).
Im Bundesrat wurde der Einstiegspreis in die CO₂-Bepreisung auf 25 Euro pro Tonne erhöht. Diese Regelung trat Anfang 2021 in Kraft. Der Preis soll bis zum Jahr 202 auf 55 Euro pro Tonne ansteigen. Aktuell liegt er bei 30 Euro pro Tonne.
Das Klimapaket sah zunächst keinen sozialen oder ökologischen Ausgleichsmechanismus vor. Erlaubt hätten die staatlichen Einnahmen dies allerdings, denn mit dem Emissionshandel hat der Bund im Jahr 2021 etwa 12,5 Milliarden Euro erwirtschaftet.
Der Koalitionsvertrag und seine Umsetzung
Der zwischen der SPD, den Grünen und der FDP geschlossene Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung weist auf die sozialen Ansprüche an die Klimapolitik hin und erwähnt auch die Einführung des Klimageldes.
Auf Seite 62 des Vertrages heißt es: „Wir setzen auf einen steigenden CO₂-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen.“ Weiter geht es auf Seite 63: „Wir betrachten Energiepreise und CO₂-Preise zusammen… Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus… entwickeln (Klimageld).“
Da die neue Bundesregierung erst seit dem 8. Dezember 2021, also seit etwa zweieinhalb Monaten, im Amt ist, gibt es noch keine Details zur praktischen Umsetzung der im Koalitionsvertrag gefassten Beschlüsse. Es ist noch nicht bekannt, ob die Einnahmen des Bundes ganz oder nur teilweise ausgeschüttet werden sollen und welchen Betrag pro Kopf der Bevölkerung dies ausmachen wird. Unklar ist ebenfalls, wann mit der Auszahlung begonnen wird. Auch die Frage, auf welche Weise die Auszahlung erfolgen könnte, ist noch offen. Studien schlagen vor, hierzu die Steuernummer der Bürger heranzuziehen, die jeder – vom Säugling bis zum Greis – besitzt.
Nähere Informationen sind voraussichtlich erst in den kommenden Monaten zu erwarten.
Klimageld in der Schweiz
In der Schweiz gibt es bereits seit 2008 ein Klimageld. Allerdings belegt die Schweiz keine Kraft-, sondern nur Heizstoffe mit einer CO₂-Abgabe. Zwei Drittel der Einnahmen aus der Abgabe werden an alle in der Schweiz lebenden Personen zurückgezahlt.
Im Jahr 2020 wurde zusätzlich eine Flugticket-Abgabe beschlossen. Deren Einnahmen sollen ebenfalls zumindest zur Hälfte an die Bürger zurückgezahlt werden.