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Otto-Reich: Das Reich Otto des Großen


Otto I. (912 bis 973 n. Chr.) gilt als Gründervater Deutschlands. Ab 936 war Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreichs. Das Gebiet des ostfränkischen Reichs umfasste damals unter anderem die Herzogtümer der vier wichtigsten deutschsprachigen Stämme – die Bayern, Schwaben, Sachsen und Franken. Durch Heirat mit Adelheid von Burgund wurde Otto I. 951 italienischer König und seit der Kaiserkrönung in Rom 962 außerdem Kaiser des Heiligen römischen Reichs. Spätestens damit trat er vollständig in die Fußstapfen seines Vorbilds Karl der Große.

Trotz dieser Machtentfaltung hatte Otto I. mit vielen Gegenkräften zu kämpfen. Das waren familiäre Konflikte, Auseinandersetzungen mit Adel und Klerus sowie Angriffe von außen durch die Ungarn. Ein wichtiger Eckpfeiler seiner Macht wurde die Kirche. Sie gewann unter Otto I. erheblichen Einfluss und wurde gleichzeitig von ihm geschickt kontrolliert. Dadurch legte er den Grundstein für das später so genannte Heilige römische Reich deutscher Nationen.

Otto I. als Alleinherrscher – die Königswürde wird unteilbar

Jahrhundertelang galt im fränkischen Reich die Regel der Herrschaftsteilung. Beim Tod eines Königs wurde die Herrschaft bzw. das Reich unter den männlichen Nachfahren aufgeteilt. Ottos Vater Heinrich I. war der erste König, der bewusst mit dieser Regel brach. Schon zu Lebzeiten verfolgte er das Ziel, seinen zweitgeborenen Sohn Otto als Nachfolger einzusetzen und die anderen Söhne von der Herrschaft auszuschließen.

Mit dieser Veränderung wurde das Königtum exklusiv erhöht und als unteilbare Macht durchgesetzt. Diese neue Art der Erbschaftsfolge nennt sich Individualsukzession bzw. Einzelrechtsnachfolge. Nur einer von mehreren Nachfahren hat das Recht, die Nachfolge des Königs anzutreten. Diese neue Regelung wurde mit Otto I. für die kommenden Jahrhunderte bis zum Ende der Monarchie wirksam.

Die Macht der Herzöge bei Herrschaftsantritt Ottos I.

„Herzog“ ist ein neuhochdeutsches Wort. Zu Zeiten Ottos I. wurde noch Althochdeutsch gesprochen und damals lautete der Adelstitel „herizoho“. Es bedeutete: „Der vor dem Heer zieht“. Der Anführer, der vor dem Heer zieht, war in der Tradition germanischer Stämme ein Kriegsherr, der im Dienst des Königs stand. In den Kampf führte er Truppen seines Stammes – beispielsweise Bayern oder Franken.

Karl der Große bemühte sich um die Abschaffung der Herzogtümer. Stattdessen setzte er Markgrafen mit gleichen Aufgaben ein. Diese erhielten ein Lehen und waren direkt vom König abhängig. Nach dem Tode Karls des Großen wurden die Herzöge wieder neu ernannt. Sie hatten im 10. Jahrhundert eine starke Macht in den Siedlungsgebieten der traditionellen Stämme errungen.

Ottos Vater Heinrich I. kooperierte mit diesen Herzögen. So versuchte er einen zentralen Widerspruch zu überbrücken. Einerseits verfolgten die Stammesherzogtümer eigene Machtansprüche im Reich. Andererseits war der König auf ihre Unterstützung angewiesen, um sich die Macht im Reich zu sichern.

Ottos neue Strategie im Umgang mit den Stammesherzogtümern

Otto I. wollte als König diese Abhängigkeit loswerden. Um sich gegen die Machtbestrebungen der Stammesherzöge durchzusetzen, mischte sich Otto I. schon ab 935 und 936 in die üblichen Regeln der familiären Erbschaftsfolgen ein. Sobald ein wichtiges Amt in den Herzogtümern der Franken, Sachsen oder Bayern durch Tod des Amtsinhabers frei wurde, besetzte Otto I. die Position mit eigenen Familienangehörigen und Verbündeten. Damit verstieß er gegen die Traditionen der adeligen Erbschaftsfolge. Er brach bewusst mit diesen Regeln. Denn nur damit konnte er faktisch verhindern, dass mächtige Adelsdynastien durch die Erbfolgeregeln weiterhin entscheidende Positionen im Reich bekleiden konnten.

Neuer Machtanspruch – der König steht über allen anderen

Otto I. wagte den Bruch mit diesen Regeln, weil er ein anderes Verständnis als Heinrich I. von der Königswürde hatte. Sein Vater wollte keinen Zwist provozieren. Deshalb hatte Heinrich I. bewusst darauf verzichtet, sich von kirchlichen Würdenträgern zum König salben zu lassen. Otto I. setzte von Anfang an auf eine entgegengesetzte Politik.

Schon seine Königskrönung in Aachen stand im Zeichen der großen Machtentfaltung Karls des Großen. Dazu kam die Salbung durch zwei Erzbischöfe. Sie verlieh Otto I. zusätzlich sakrale Machtinsignien. Das entsprach dem Verständnis, das Otto I. von seiner Herrschaft verband. Er stand höher als alle anderen im Reich. Er war durch die sakralen Handlungen durch Gottes Gnade ins Königsamt eingesetzt worden. Das gab ihm das Recht, alleine zu herrschen und die Geschicke im Reich nach seinen eigenen Interessen zu ordnen.

Aufstand in der Familie und im Adel von 937 bis 941

Der Bruch mit der Herrschaftsteilung und der deutlich durchgesetzte Machtanspruch von Otto I. brüskierte diverse Adelsfamilien. Sie hatten mächtige Verbündete. Durch die Einführung der Einzelrechtsnachfolge fühlten sich Ottos Brüder Thankwart und Heinrich um die Königswürde betrogen. Zudem hätte Ottos Mutter Mathilde lieber ihren zweitgeborenen Sohn Heinrich als Nachfolger gesehen. So kam es zu Bündnissen zwischen Adeligen und Ottos Brüdern. Nur ein Jahr nach der Königskrönung begann ein vierjähriger Aufstand im Reich. Thankwart starb dabei und am Ende unterwarf sich Heinrich dauerhaft seinem Bruder Otto I.

Die Macht im Reich wird neu geordnet (941 bis 951)

Da Otto I. nach den Aufständen seine Machtstellung als König behaupten konnte, war es ihm ab 941 möglich, die Verhältnisse im Reich neu zu ordnen. Er belohnte treue Vasallen mit wichtigen Ämtern und besetzte weiterhin entscheidende Positionen nach persönlichen Interessen. Ein wichtiges Instrument seiner Herrschaftspolitik waren seine Heiratsbündnisse.

Um sich möglichst großen Einfluss zu sichern, verheiratete Otto seine Schwester Gerberga mit dem König des Westfrankenreichs. Ottos Tochter Liudgard wurde mit dem Herzog von Lothringen vermählt. Sein Bruder Heinrich erhielt das Herzogtum Bayern. Die Macht in Schwaben sicherte er sich durch Eheschließung zwischen seinem Sohn Liudolf und der Tochter des Schwabenherzogs. Ottos entscheidender Gedanke war dabei: Als König ist sein Rang zu hoch, um Verträge mit Herzögen wie unter seinesgleichen zu schließen. Deshalb verband er durch Heiratspolitik alle wichtigen Herzogtümer mit der eigenen Dynastie.

Außenpolitik des ostfränkischen Reichs von 941 bis 951

Ottos besondere außenpolitische Aufmerksamkeit richtete sich auf das westfränkische Reich. Es umfasste Gebiete des heutigen Frankreich. Es war aber nicht nur Gerberga mit dessen König Ludwig IV. verheiratet. Eine zweite Schwester Ottos war mit dem politischen Hauptgegner Ludwigs vermählt. Das war Herzog Hugo der Große. Durch diese Doppelverbindung übernahm Otto I. bei innenpolitischen Konflikten im westfränkischen Reich die Rolle eines Vermittlers. Gleichzeitig konnte er so die machtpolitischen Fragen im Westfrankenreich geschickt mit beeinflussen.

Enge Bindungen pflegte Otto I. zum Königreich Burgund. Ottos Vater Heinrich I. hatte aus Burgund die „Heilige Lanze“ als Geschenk erhalten. Die Flügellanze gehörte zu den frühmittelalterlichen Reichsinsignien. Sie soll der Überlieferung nach einen der Nägel enthalten haben, mit denen Jesus ans Kreuz geschlagen wurde. Der „Heiligen Lanze“ wurde die Macht zugesprochen, ihren Träger unbesiegbar zu machen.

Vor allem in religiös-symbolischer Hinsicht war das Geschenk von schier unschätzbarem Wert. Die Königreiche Burgund und Ostfranken waren freundschaftlich verbunden. Außerdem pflegte Otto I. enge Kontakte zum byzantinischen Kaiserreich. Regelmäßige Gesandtschaften und Geschenke wurden ausgetauscht. Otto I. verfolgte schon früh den Gedanken, im Rahmen seiner Heiratspolitik eine dynastische Verbindung zum byzantinischen Kaisertum zu stiften.

Militärisch vereintes Reich – die Schlacht auf dem Lechfeld 955

Als ostfränkischer König stand Otto I. in den Jahren 953 bis 955 vor einer existenzbedrohenden Krise. Sein Sohn Luidolf begann einen Aufstand, in dessen Folge vier der fünf großen Herzogtümer im ostfränkischen Reich von Otto I. abfielen. Diese innere Schwächung im Reich nutzen ungarische Reiter. Sie rückten 955 ins Reich ein und griffen die Stadt Augsburg an.

In dieser Situation gelang Otto I. das Außerordentliche. Er vermochte es, die im Reichsinneren zerstrittenen Parteien unter einem Banner zu vereinen. So wurde ein für damalige Verhältnisse erstaunlich großes Kriegsheer gebildet. Es bestand aus einem Heerhaufen sächsisch-fränkischer Reiter aus der königlichen Streitmacht, drei Heerhaufen der Herzogs von Bayern, einem Heerhaufen lothringischer Franken, zwei Heerhaufen des Herzogs von Schwaben sowie 1000 Reitern aus Böhmen. Diese militärische Vereinigung und der Sieg über die Ungarn auf dem Lechfeld zählt zu den entscheidenden Gründungsmythen Deutschlands als Nation.

Von Augsburg aus zog das Heer in 63 Tagen bis ins heutige Mecklenburg-Vorpommern und bekämpfte dort eine Koalition aus sächsischen Fürsten und Slawen. Damit sicherte Otto I. nur zwei Monate später erneut die Außengrenzen des Reichs.

Das Otto-Reich im Gottesgnadentum – die christliche Symbolik der Schlachten

Die Vereinigung unterschiedlicher Parteien auf dem Schlachtfeld war möglich, weil sich Otto I. auf seine kirchliche Salbung berief und als Beschützer der Christenheit in die Schlacht zog. Wäre ihm der Sieg nicht gelungen, hätte er sich als König im Reich nicht länger behaupten können. Um diese christliche Bedeutung auszudrücken, trug er der Überlieferung nach die „Heilige Lanze“ dem Heer voran.

Gesichert ist, dass Otto I. das königliche Heerbanner mit einer Darstellung des Erzengels Michael schmückte. Im 10. Jahrhundert erhielt das Heerbanner einen christlichen Fahnensegen. Es handelte sich um die sinngemäße Bitte, dass Christus den Erzengel Michael und die Hilfe aller himmlischen Heerscharen senden möge, um dem Banner Recht und Sieg zu verleihen.

Da es sich bei den Ungarn und Slawen um nicht-christianisierte Völker handelte, waren die Schlachten mehr als nur eine weltliche Reichsverteidigung. Sie symbolisierten das Gottesgnadentum Ottos. Kriegsglück war im frühen und hohen Mittelalter nicht denkbar ohne Gottes Beistand. Da es hier um die Abwehr nicht-christlicher Heiden ging, hatten die Kämpfe gegen Ungarn und Slawen eine besondere Bedeutung. Nach der Lesart der Zeit drückte sich darin aus, dass Otto I. tatsächlich von Gott erkoren war, die Christenheit zu beschützen. Der Erzengel Michael wurde mit Bezug auf die Schlacht am Lechfeld später zum Schutzpatron des Heiligen römischen Reichs deutscher Nationen erhoben.

Italien wird 951 Teil des Reichs

Im Jahr 950 starb Lothar I., der König von Italien. Er hinterließ die 19-jährige Adelheid von Burgund als Witwe. Sie besaß ein besonderes Recht. Lothar I. hatte sie zur „Consors regni“ erhoben, zur „Teilhaberin der Macht“. Dadurch konnte sie die italienische Königskrone durch erneute Heirat selbst weitergeben. Zügig ergriff Berengar II., Markgraf von Ivrea, diese Chance. Er ernannte sich selbst zum italienischen König, ließ Adelheid in ein Burgverließ sperren und wollte die Ehe mit ihr erzwingen.

Adelheid konnte aus der Kerkerhaft fliehen und suchte 951 Schutz beim Bischof von Canossa. Otto I. zog als freundschaftlich verbundener Frankenkönig mit einem Heer nach Italien, das ihm Berengar II. kampflos überließ. Otto I. übersandte wertvolle Brautgeschenke an Adelheid und ehelichte sie selbst im Jahr 951. Damit erwarb er die italienische Krone. Sie umfasste damals nur Norditalien. Doch sie machte den Weg frei für die Kaiserkrönung in Rom.

Kaiserkrönung 962 in Rom – Synode, Ottonianum und Begründung der Krönungstradition

Anfang des Jahres 962 reiste Otto I. nach Rom und wurde dort am 2. Februar 962 von Papst Johannes XII. zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt. Dieser Vorgang lehnte in vielen Punkten an das karolingische Vorbild unter Pippin dem Jüngeren und Karl den Großen an. Am 12.02.962 fand eine Synode statt, bei der Otto I. ähnlich wie die karolingischen Vorgänger als Schutzherr der Christenheit definiert wurde.

Johannes XII. begründete das mit der militärischen Abwehr von Ungarn und Slawen im Jahr 955. Um speziell die Missionierungsarbeit der Slawen voranzutreiben, ernannte der Papst Magdeburg zum Erzbistum und Merseburg zum Bischofssitz. Darüber hinaus erhielt Otto I. samt seiner Nachfahren die Erlaubnis, nach Bedarf weitere Bistümer zu gründen.

Zudem wurden die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier verpflichtet, den König bei der Umgestaltung und der Neugründung von Bistümern zu unterstützen. Im Gegenzug stellte Otto I. am 13.02.962 das Ottonianum aus – eine kaiserliche Urkunde für den Papst. Darin bestätigte er die Pippinische Schenkung aus dem Jahr 754. Zusätzlich erweiterte er die Gebietsschenkungen und vergrößert damit die Fläche des Kirchenstaats.

Außerdem enthielt das Ottonianum eine weitreichende Formel zu den Rechten und Abläufen der Papstwahl. Sie besagte: Gewählt wird der Kaiser vom Volk der Stadt Rom sowie dem Klerus. Geweiht und ins Amt eingesetzt wird der Papst allerdings erst dann, wenn er dem Kaiser den Treueeid geschworen hat.

Mit der Kaiserkrönung 962 wird für kommende Jahrhunderte die Tradition begründet, dass römisch-deutsche Könige die Kaiserwürde erhalten.

Die Macht des Kaisers über die lateinische Kirche

In der Gesamtheit erlangt Otto I. mit Kaiserkrönung, Synode und Ottonianum umfangreiche Rechte und Machtmittel über die römisch-christliche Kirche. De facto hing die Einsetzung eines Papstes von dessen Unterwerfung unter den Kaiser ab. Des Weiteren konnte der Kaiser nun in kirchenpolitische Entscheidungen eingreifen, wenn es um die Zuständigkeiten, Gebietsverteilungen und Gründungen von Bistümern ging. Otto I. beanspruchte außerdem kontinuierlich das Investiturrecht – das Recht, die Bischöfe ins Amt einzusetzen.

Alle diese Maßnahmen ermöglichten in ihrer Gesamtheit, dass Otto I. in umfangreicher Weise die Macht und Ausbreitung der römisch-christlichen Kirche im Reich selbst beeinflussen konnte. Allerdings galt das vor allem dem Papier nach. In der Praxis widersetzten sich Bischöfe und auch Papst nicht nur unter im ottonischen Reich, sondern auch in späteren Jahrhunderten immer wieder der kaiserlichen Einmischung.

Das Lehnswesen als Legitimierung für die kaiserliche Macht über die Kirche

Dass der Kaiser höher als der Papst steht, legitimierte sich durch das allgemeine Lehnswesen. Der oberste Lehnsherr über jedes Bistum, jedes Kloster und sogar den gesamte Kirchenstaat war der Kaiser. Er übergab den Grundbesitz als Lehen an die Kirche. Ohne die Verleihung von Grundbesitz war es nicht möglich, ein Kirchengut oder Kloster im Reich zu gründen. Die materielle Abhängigkeit schuf die politische Abhängigkeit der Kirche. Sie begründete die Unterwerfung des Papstes, der im Gegenzug die italienischen Gebiete für den eigenen Kirchenstaat erhielt, aber dennoch nicht Grundbesitzer des Kirchenstaates wurde. Es verblieb als Lehen noch lange Zeit in den Händen der Kaiser.

Konflikte mit Byzanz und Papst ab 962/ 963

Die Kaiserkrönung löste diverse Konflikte aus. Zum einen versuchte Berengar II. weiterhin, die italienische Königskrone für sich und seine Nachkommen zu sichern. Zum anderen widersetzte sich Papst Johannes XII. zusammen mit der Bevölkerung den Roms den ausgeprägten kirchlichen Machtansprüchen Ottos. Das löste Bündnisse gegen Otto I. aus und führte zur Absetzung und Einsetzung mehrerer Päpste bzw. Gegenpäpste.

Bis 967 gelang es, die italienische Krone für das ostfränkische Reich zu sichern sowie mit Johannes XIII. einen kaisertreuen Papst dauerhaft einzusetzen. Besonders bedeutsam war jedoch der Konflikt mit Byzanz. Das noch immer existierende oströmische Reich hatte einerseits Herrschaftsgebiete in Süditalien, die nicht an den weströmisch-deutschen Kaiser fallen sollten. Außerdem beanspruchte Byzanz die alleinige und unteilbare Kaiserkrone. Indem Otto I. seinen Sohn Otto mit einer Nichte des byzantinischen Kaisers schuf als dynastische Verbindung den Zusammenhang zwischen weströmischem und oströmischem Kaisertum.

Die Kirche als Machtstütze im Reich

Ottos jüngster Bruder Brun hatte eine Laufbahn als Kleriker eingeschlagen. Er besaß viele wichtige Ämter – als Erzbischof von Köln, Kanzler am Hof und Erzkaplan des Reichs. In dieser Funktion war er ein Brückenglied zwischen Kirche und Hof. Otto I. stattete die Reichskirche mit Hoheitsrechten wie dem Marktrecht oder Münzrecht aus. Daraus entstanden kirchliche Verpflichtungen wie die Beherbergung des königlichen Hofs oder später auch militärische Unterstützung.

Besonders weitreichend war das kaiserliche Recht auf Neugründung von Bistümern und die Investitur der Bischöfe. Otto I. hatte die Möglichkeit, nur solche Bischöfe neu ins Amt einzuführen, die königstreu waren. So bildete sich eine enge Verbindung zur Kirche, die sich auch machtpolitisch einsetzen ließ. So konnte Otto I. mit der Gründung von Bistümern in Magdeburg und Merseburg andere Bistümer verkleinern, die nicht in seinem sächsischen Stammland lagen. Auch die Grenzsicherung nach Osten samt Missionierung der Slawen wurde so politisch planbar.

Otto-Reich: Folgen und Konsequenzen

Im Reich unter Otto I. entstanden wichtige Merkmale, die für kommende Jahrhunderte prägend wurden. Das waren:

  • Alleinherrschaft eines Königs statt Herrschaftsteilung
  • die militärische Vereinigung der Stammesherzogtümer unter dem Banner des gesalbten Königs
  • Die Schlacht auf dem Lechfeld als späterer Gründungsmythos für das heutige Deutschland
  • die Kombination von römisch-deutschem Königtum und Krönung in Aachen mit der Kaiserwürde und Krönung in Rom.

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