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Die 4 Unterschiede zwischen Marmelade & Konfitüre


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Marmelade und Konfitüre sind zwei Bezeichnungen für fruchtige Brotaufstriche. Ihre Zusammensetzung ist in der Konfitürenverordnung klar geregelt, wobei die Begriffe im alltäglichen Sprachgebrauch synonym verwendet werden. Laut der Verordnung darf Marmelade beispielsweise nur aus Zitrusfrüchten bestehen. Weitere Unterschiede bestehen im Fruchtgehalt, in der Fruchtteilverwendung und im Zuckergehalt (siehe unten).

Was sind Marmelade und Konfitüre?

Marmelade und Konfitüre sind Brotaufstriche aus Früchten und Zucker. Sie eignen sich auch zum Backen oder als Topping für Joghurt. Gemeinsam haben sie, dass sie hauptsächlich auch Früchten und Zucker bestehen und keine Konservierungsmittel enthalten dürfen.

Wortherkunft von Marmelade und Konfitüre

Das Wort „Marmelade“ kommt aus dem Portugiesischen. Es stammt vom Wort „marmelo“ ab, was „Quitte“ bedeutet.
„Konfitüre“ kommt ursprünglich aus dem Lateinischen. Das Wort „conficere“ heißt übersetzt „zusammenbringen“. Die direkte Wortherkunft ist aber wohl das Französische. „La confiture“ bedeutet übersetzt „das Eingemachte“.

Was ist hochwertiger: Marmelade oder Konfitüre?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Es wird sowohl hochwertige Marmeladen als auch hochwertige Konfitüren auf dem Markt geben.

Allgemein ist der Zuckeranteil in Marmelade aber häufig höher und der Fruchtanteil geringer. Daher könnte man sagen, dass Konfitüre gesünder ist.

Sind die Bezeichnungen in allen deutschsprachigen Ländern gleich?

Nein, die Bezeichnungen für Konfitüre und Marmelade sind in der Schweiz, in Österreich und Deutschland alle verschieden. So muss eine Konfitüre in der Schweiz immer aus ganzen Früchten hergestellt sein, während es dafür in Deutschland keine Vorgabe gibt. In Österreich muss hingegen die Marmelade aus ganzen Früchten bestehen.

Was ist die teuerste Marmelade der Welt?

Der in Manchester ansässige Familienbetrieb Duerr’s entwickelte die wohl teuerste Marmelade der Welt. Sie besteht aus Whisky, Champagner, Orangen und Blattgold. Ein Glas kostet etwa 7400 €.

Ist Marmelade gesund?

Marmelade enthält normalerweise viel Zucker und ist daher nicht gesund. Zwar gibt es auch zuckerreduzierte Produkte, diese sind jedoch alternativ gesüßt. Man sollte sie daher auch nur in Maßen verzehren.

Was ist Konfitüre Extra?

Als Konfitüre Extra dürfen sich in Deutschland Konfitüren bezeichnen, die besonders viel Frucht enthalten. Mindestens 45 % der Konfitüre müssen aus Frucht bestehen. Bei Marmelade gibt es diesen Zusatz nicht.

Warum kommt Butter in Marmelade?

Bei selbst hergestellter Marmelade kann es hilfreich sein, ein kleines Stück Butter in die fast kochende Marmelade zu geben. Diese verhindert die Schaumbildung auf der Marmelade. Den Schaum müsste man ansonsten abschöpfen und entsorgen.

Unterschiede zwischen Marmelade und Konfitüre

Was sich Marmelade oder Konfitüre nennen darf, ist in Deutschland durch die Konfitürenverordnung klar geregelt. Darin werden vier Unterschiede deutlich, die die beiden Begriffe klar voneinander unterscheiden.

Dennoch werden „Marmelade“ und „Konfitüre“ im alltäglichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Die Verordnung sieht außerdem eine Ausnahmeregelung für Wochenmärkte und andere, regional vertriebene Produkte vor. Daher kann man auf Bauern- und Wochenmärkten Marmelade und Konfitüre kaufen, die nicht den Vorgaben der Konfitürenverordnung entsprechen.

Die verwendeten Früchte

Die Konfitürenverordnung definiert genau, welche Früchte in eine Marmelade dürfen. Sie orientiert sich dabei am bestehenden Sprachgebrauch in Großbritannien.

So darf nur „Marmelade“ heißen, was ausschließlich aus Zitrusfrüchten besteht. Dazu gehören beispielsweise Orangen, Mandarinen und Grapefruits. Eine Erdbeermarmelade gibt es daher, außer auf Wochenmärkten, offiziell gar nicht.
Bei Konfitüren ist die Verordnung weniger streng. Sie dürfen lediglich keine Zitrusfrüchte enthalten. Ansonsten sind alle Obstsorten erlaubt.

Die verwendeten Fruchtteile

Laut Konfitürenverordnung darf Marmelade aus Fruchtpulpe (eine breiige-stückige Masse aus den Zitrusfrüchten), wässrigen Auszügen, Fruchtmark, Saft und Schale bestehen. Die Fruchtteile sind auch in Konfitüre erlaubt, mit Ausnahme der Schale. Wässrige Auszüge und Saft gehören ebenfalls nicht in die Konfitüre.

Zusätzlich darf Konfitüre aus in Streifen geschnittenen, ganzen Früchten bestehen, während die Früchte für Marmelade zerkleinert sein müssen.

Der Fruchtanteil

Auch der prozentuale Fruchtanteil ist exakt geregelt. So muss Marmelade immer aus mindestens 20 % Frucht bestehen. Von diesen 20 % müssen mindestens 37 % aus dem Endokarp stammen. Das Endokarp ist die innerste Fruchtschicht bei Samenpflanzen. Der Rest darf demnach aus Schale und anderen Fruchtteilen bestehen, die nicht direkt Fruchtfleisch sind.

Bei Konfitüre ist der vorgeschriebene Fruchtanteil abhängig von den verwendeten Früchten. 25 % Frucht muss die Konfitüre mindestens enthalten, wenn sie unter anderem aus Johannisbeeren oder Quitten besteht. Bei Ingwerkonfitüre beträgt die Mindestmenge hingegen nur 15 %.

Konfitüre aus Kaschuäpfeln muss zu 16 % aus Frucht bestehen. Passionsfruchtkonfitüre kommt, laut Verordnung, mit 6 % Frucht aus.
Für alle anderen Früchten gilt eine Mindestmenge von 35 % Frucht. Handelt es sich um Konfitüre Extra, steigt der Fruchtanteil auf mindestens 45 %. Die anderen Fruchtanteile lauten dann wie folgt: 35 % bei Johannisbeeren, Quitten u. a.; 25 % bei Ingwer; 23 % bei Kaschuäpfen; 8 % bei Passionsfrüchten.

Der Zuckergehalt

Laut Konfitürenverordnung muss in Konfitüre mindestens 55 % Zucker enthalten sein. Damit ist die Gesamtmenge an Zucker gemeint. Diese kann sich aus zugesetztem Zucker, Honig, Zucker aus den verwendeten Früchten und weiteren Süßungsmitteln zusammensetzen.

Für Marmeladen gibt es diese Vorgabe nicht. Meistens entspricht der Zuckergehalt von Marmeladen aber dennoch mindestens dem von Konfitüren. Das liegt auch daran, dass die verwendeten Zitrusfrüchte für Marmelade saurer sind. Sie benötigt daher mehr zusätzlichen Zucker, um ansprechend zu schmecken.


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