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Landraubtiere


Landraubtiere ist ein Oberbegriff, welche die hundeartigen und katzenartigen Raubtiere – deren Lebensraum ausschließlich das Festland ist, zusammenfassen soll.

Zur Unterordnung der hundeartigen Landraubtiere zählen:

Zur Unterordnung der katzenartigen Landraubtiere zählen:

Die Familien der Walrosse (Odobenidae), Ohrenrobben (Otariidae) und Hundsrobben (Phocidae), welche ebenfalls zu den Hundeartigen zählen, werden herausgenommen und als Wasserraubtiere gegenübergestellt.

Außerhalb der Wissenschaft werden verschiedene Tierarten, welche als Fleischfresser oder Prädatoren auftreten, ebenfalls als Landraubtier bezeichnet. Allerdings ist der Rang des Raubtieres, innerhalb der Zoologie festgesetzt und nur Säugetiere, welche entweder zu den Katzenartigen oder Hundeartigen zählen, werden als Raubtier bezeichnet.

Beispiele für falsche Festlegungen sind: Krokodile, Schlangen, Echsen, Warane und andere fleischfressende Kriechtiere, welche keine Säugetiere sind und demnach weder Raubtier noch Landraubtier sein können.


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