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Palettentausch im Frachtvertrag – Rechte und Pflichten für alle Teilnehmer


Ein Palettentausch findet bei jedem Transport an genau zwei Stellen statt.
Diese Verpflichtung ist im Frachtvertrag bzw. Frachtauftrag geregelt.

In diesem Beitrag möchte ich auf beide Tauschstellen eingehen und Dir mögliche Risiken beim Empfängertausch aufzeigen.

Um diesen Sachverhalt besser beschreiben zu können, möchte ich dies anhand eines Beispiels durchspielen.
Angenommen ich als Transportunternehmen lade im Auftrag einer Spedition 34 Europaletten mit Ware in München.
Diese Warensendung ist zu einem Empfänger, in Berlin zu liefern. Der Palettentausch wurde zwischen mir und der Spedition, für welche ich in München lade, vereinbart.

Jeder Transportauftrag enthält eine Palettentauschpauschale

Gemeint ist damit ein Geldbetrag.
Denn aufgrund des vereinbarten Palettentausches wurde mir ein Tauschgeld im Frachtauftrag gewährt.

Wie jetzt?
Früher wurde diese Position noch als extra Pauschale sichtbar aufgeführt.
Heute ist diese im Frachtpreis inkludiert, da fast alle Speditionen und Auftraggeber nur All-in-Preise abgegeben.

Natürlich ist dies nicht mehr transparent.
Und wahrscheinlich soll es auch so sein.

Aber diese Extra Vergütung ist zwar nicht unbedingt sichtbar, aber diese Pauschale ist dennoch in jedem Frachtvertrag mit Palettentausch vorhanden.

Sieh es mal so…
Wir erinnern uns alle noch an die Mauteinführung vor Jahren.
Da wurde auf jedem Frachtauftrag die Maut separat ausgewiesen.
Heute, nach all den Jahren, wird die Maut, zu mindestens bei vielen Speditionen oder Versendern, nicht mehr separat in den Frachtaufträgen ausgewiesen.

Stattdessen befindet sich unter jedem Frachtauftrag ein Preis, welcher einen „All in Umsatz“ ausweist.
Das bedeutet, dass die Maut in diesem „All in Preis“ nach wie vor enthalten ist, diese aber nicht separat aufgelistet wird.

Und genau das gleiche Preisverständnis findet beim Palettentausch statt.
Der Palettentausch wurde im Frachtauftrag vereinbart und mir als Frachtführer wird für den Tausch eine Pauschale gezahlt, welche im „All in Preis“ enthalten ist.
Diese Vergütung entspricht einem gewissen Teil meines Frachtgeldes.

Die Palettentauschpauschale ist im Frachtvertrag meistens zu gering

Angenommen ich bekomme für meinen Transport 620 Euro All in.
Dann könnte in diesem „All-in-Preis“ eine Palettentauschpauschale von 25 Euro verankert sein.

Das bedeutet für mich, dass ich es für 25 Euro schaffen muss, den Palettentausch beim Absender „Zug um Zug“ abzuwickeln.
Wenn ich dies nicht schaffen sollte und Paletten beim Absender schuldig bleibe, dann muss ich für 25 Euro, Paletten zu einem späteren Zeitpunkt wieder anliefern.

Dass diese Tauschpauschale heute nicht mehr separat ausgewiesen wird, hat psychologische bzw. preispolitische Ursachen.
Ansonsten würde jeder nachrechnen, ob es sich lohnen würde, für schmale 25 Euro einen späteren Palettentausch zu vollziehen.

Der Frachtpreis von Münschen nach Berlin ist schon knapp kalkuliert, aber wirkt dennoch annehmbar.
Falls dieser Frachtpreis aber nur noch 595 Euro betragen und der Palettentausch mit 25 Euro extra aufgeführt werden würde – wäre dies abschreckend, oder?

Stattdessen sieht jeder einen möglichen Frachtpreis, rechnet diesen auf einen Deckungsbeitrag oder Umsatz je Kilometer herunter und bewertet diesen Frachtpreis als gut oder schlecht.
Die Folgekosten, welche beim Ausbleiben des Palettentausches entstehen, bezieht niemand mit ein.

All-in-Frachtpreise sind immer intransparent. Als Frachtführer sollte man auf eine Einzelauflistung der geforderten Vereinbarungen bestehen.

Aufgrund der Tauschpauschale haftet der Auftraggeber für den Empfängertausch im Frachtvertrag

Aber jetzt kommt’s…
Die Tauschpauschale von 25 Euro bedeutet aber auch, dass die Spedition, welche mir den Frachtpreis in diesem Umfang anbot und mit der ich den Palettentausch vereinbart habe, mir zusichert – dass ich alle Paletten beim Empfänger wieder bekomme.
Ansonsten wären die inkludierten 25 Euro viel zu gering.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die 25 Euro einzeln aufgelistet worden oder nicht.
Sobald der Palettentausch im Frachtvertrag vereinbart wurde, ist eine Pauschale im Gesamtpreis enthalten.

Und dadurch, dass der Palettentausch im Frachtvertrag verankert ist – wird mir der Empfängertausch, durch die Spedition, zugesichert.
Mit meinen inkludierten 25 Euro reiche ich somit aus, da ich lediglich den Absendertausch vollziehen muss.

Der Spediteur sichert mir dann zu, dass ich meine getauschten Flachpaletten zum Schluss wieder bekomme.
Denn nur wenn ich alle Paletten beim Empfänger „Zug um Zug“ getauscht bekomme, kann dieser „All in Preis“ überhaupt gehalten werden.

Wenn nämlich der Empfänger Paletten nicht Zug um Zug tauscht oder die Paletten nicht in selber Art und Güte tauscht, muss der Palettentausch zeitlich verschoben werden.
Das bedeutet für mich als Frachtführer, dass ich am Tag der Anlieferung keine Paletten bekomme und ich diese Paletten zu einem späteren Zeitpunkt wieder abholen könnte.

Die Tauschpauschale wäre somit, viel zu niedrig.
Und dadurch wäre auch der Frachtpreis viel zu niedrig.

Aber da ich mit dieser Spedition einen Frachtauftrag geschlossen habe, welcher den Palettentausch beinhaltet, wird somit klar, dass mir ein reibungsloser Ablauf beim Empfänger vergütet wurde.
Die Pauschale, welche im Frachtpreis zwar nicht sichtbar, aber dennoch vorhanden ist, garantiert mir als Frachtführer einen absolut reibungslosen Empfängertausch.
Denn genau das wurde im Frachtvertrag vereinbart und auch so vergütet.

Durch den vereinbarten Palettentausch im Frachtvertrag, stehe ich in der Pflicht, Paletten beim Absender zu tauschen.
Der Auftraggeber bzw. die Spedition steht in der Pflicht, dass ich beim Empfänger – Paletten zurück getauscht bekomme.

Wenn jetzt der Empfänger nicht tauscht, weicht die Spedition, mein Frachtzahler, von seinen Frachtbedingungen ab.
Er kann in diesem Moment seine Auftragsbedingungen nicht einhalten und hat mir eine viel zu kleine Pauschale für den Palettentausch bezahlt.
Denn die gezahlten 25 Euro, egal ob inkludiert oder nicht, waren für einen reibungslosen Empfängertausch gedacht.
So steht es im Transportauftrag, welcher mit Palettentausch vereinbart wurde.

Ansonsten hätte im Frachtvertrag ausdrücklich stehen müssen, dass der Empfängertausch nicht vollzogen wird.
Mit ausdrücklich sind nicht die AGB gemeint, sondern die Auftragsbedingungen im Einzelauftrag.

Wenn der Empfängertausch ausbleibt, kann Schadensersatz – laut Frachtvertrag – gefordert werden

Nehmen wir an, dass der Empfängertausch nicht vollzogen wurde.
Dies kann daran liegen, dass der Empfänger keine Paletten hatte oder nur Schrottpaletten zum Tausch angeboten wurden.

Wie auch immer….
Im Frachtvertrag wurde mir aber der reibungslose Ablauf zugesichert.
Nun könnte ich meinem Auftraggeber, der Spedition, Arglist vorwerfen.

Denn ich könnte nämlich annehmen, dass die Spedition mir einen Frachtauftrag mit einem reibungslosen Empfängertausch nur garantiert hat – um den Frachtpreis zu drücken.

Aber selbst die Speditionen wissen oft nicht, dass der Empfänger nicht tauscht.
Ich könnte jetzt die Spedition anrufen und dieser mitteilen, dass der Empfänger nicht tauschen kann und den Preis für den zusätzlichen Aufwand neu verhandeln.

Oder ich könnte auch der Spedition mitteilen, dass der Empfänger nicht tauscht und die Spedition dazu auffordern, dass Sie die Paletten selbst abholt.
Schließlich ist es ihre Vertragsverletzung und somit auch ihr Problem.

In diesem Fall müsste ich kein Geld zum Transportauftrag nachberechnen, da mein Auftraggeber, die Spedition, sich selbst um das Problem kümmert.

Egal wie ich mich entscheide, der Empfängertausch ist nicht das Problem des Frachtführers.

Es ist stattdessen die vertragliche Verpflichtung des Auftraggebers.
Mit einem Frachtauftrag, welcher den Palettentausch einbezieht, verpflichtet sich der Versender bzw. der Auftraggeber der Warensendung dazu, dass der Empfängertausch reibungslos vollzogen wird.

Das bedeutet für dich und mich:

  • dass der Frachtführer, Paletten in gleicher Art wieder bekommt. Gemeint ist die Packmittelart, wie Europaletten, Gitterboxen usw.
  • dass der Frachtführer Paletten in gleicher Güte wieder bekommt. Gemeint ist die Qualitätsstufe (neu, weiß, gebraucht)
  • und dass der Frachtführer die Paletten in gleicher Anzahl beim Empfänger zurück erhält.

Falls sich beim Empfänger herausstellt, dass der Palettentausch nicht hundertprozentig vollzogen werden kann, verletzt der Auftraggeber, in meinem Fall die Spedition, Ihre eigenen Auftragsmodalitäten.

Ich muss dann als Frachtführer reagieren und die Spedition entweder dazu anhalten, dass sie ihrer Tauschverpflichtung sofort nachkommt, den Frachtpreis neu verhandeln oder das Problem des Palettentausches an die Spedition übergeben.

Wie auch immer…..
Ich muss die Spedition informieren.

Die meisten Spediteure fangen dann mit ihren AGB’s an.

Und dann wird es lustig.
Denn sie weisen darauf hin, dass der Palettentausch in den AGB’s zum Transportauftrag geregelt ist.

Und eben genau das ist geregelt.
Es wurde der Palettentausch vereinbart und beim Empfänger wurde diese Pflicht verletzt.
Deshalb muss der Spediteur, laut seinen eigenen AGB’s, dieser Pflichtverletzung nachkommen.
Die Spedition muss:

  • entweder die Abholung der Leerpaletten neu bezahlen
  • oder das Palettenkonto des Frachtführers entlasten
  • oder eine Schadensrechnung, welche der Frachtführer aufmacht, bezahlen

Häufige Fragen:

Hier sind noch paar spezifische Fragen zum Palettentausch im Frachtvertrag.

Wieso wälzen viele Speditionen den Palettentausch beim Empfänger auf den Frachtführer ab?

Die Spediteure müssten das Problem des Empfängernichttausches eigentlich mit Ihren Kunden besprechen und es mit ihm klären.
Theoretisch müsste jeder Spediteur beim Ausbleiben eines Palettentausches seinen Kunden anrufen und mit ihm genau die gleichen Sachverhalte besprechen, welche der Frachtführer mit dem Spediteur besprechen sollte.
Aber dies tun die Speditionen nicht, da Kunden ansonsten schnell den Versandspediteur wechseln könnten und deshalb wälzt man das Problem auf den Frachtführer ab.

Als Frachtführer, welcher keine Paletten erhalten hat – ist dies aber nicht dein Problem.
Falls die Spedition, den Warenversender nicht mit ins Boot holen will, ist dies ihr Problem.

Was kann ein Frachtführer tun, wenn der Empfängertausch ausblieb?

Als Erstes sollte der Kunde, wie schon beschrieben, informiert werden.
Es empfiehlt sich dann das Palettenkonto des Kunden zu belasten und dem Kunden dann die Forderung zu zuschicken.

Es sollte dann natürlich auch darauf gedrängt werden, das Palettenkonto zu bestätigen oder dass der fehlende Palettentausch unverzüglich ausgeglichen wird.

In letzter Konsequenz sollte der Frachtführer seinen Schaden an den Spediteur berechnen.
Dies wäre eine dann Palettenrechung über die geforderte Palettenanzahl.

Ich fahre im Vollcharter für eine Spedition. Wie ist da der Palettentausch, laut Frachtvertrag, geregelt?

Im Vollcharter existierten Rahmenverträge.
In diesen Rahmenverträgen wird vorgesehen, dass die Fahrer des Subunternehmens Weisungsempfänger sind.

Der Fahrer wird somit zum Handlungsgehilfen der Spedition.
Wenn der Palettentausch beim Empfänger nicht vollzogen wird, muss der Spediteur das Palettenkonto seines Subunternehmens entlasten und die Paletten selbst abholen.

Zusammenfassung:

  • Der Palettentausch findet beim Absender und Empfänger statt.
  • Bei einem vertraglich festgelegten Palettentausch verpflichtet sich der Frachtführer oder Subunternehmer alle Paletten beim Absender direkt zu tauschen.
  • Der Auftraggeber, Versender oder Spediteur der Warensendung verpflichtet sich dazu, dass der Empfänger alle Paletten zurücktauscht.
  • Für den Palettentausch erhält der Frachtführer eine nicht sichtbare Pauschale im Transportauftrag.
  • Beim Ausbleiben des Absendertausches kann der Spediteur auf Schadensersatz drängen.
  • Und beim Ausbleiben des Empfängertausches kann der Frachtführer ebenso auf Schadensersatz drängen.

Informationen zum Autor

Mein Name ist Mathias Mücke und ich bin Gründer und Inhaber von OutPack. Bei OutPack sind wir Dienstleister für Transportunternehmen, machen deren Palettenbuchhaltung, stimmen Palettenkonten mit deren Kunden ab, überprüfen die Transportpapiere (Palettenbelege) und die Palettenbestände auf den Fahrzeugen. Dies machen wir jetzt seit 2013 – also seit mehr als 10 Jahren. Unsere Kunden sind Logistikunternehmen aus ganz Deutschland. Zuvor war ich Abteilungsleiter einer Palettenabteilung bei einem namhaften Logistikkonzern mit Stückgut- und Direktverkehren. Zur Outpack-Webseite

Outpack Palettenverwaltung für Transportunternehmen


Über den Autor

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