Skip to main content

Wie viele Nebenjobs darf man haben, Worauf muss man achten


Das Leben wird in Zeiten der Inflation immer teurer. Viele Menschen arbeiten mittlerweile nicht mehr nur in einem Job, sondern bessern ihr Einkommen mit Nebentätigkeiten auf. Wie viele davon darfst Du haben und was solltest Du dabei beachten?

Was sind Nebenjobs?

Als Nebenjobs gelten alle Tätigkeiten, die entgeltlich oder unentgeltlich neben dem Hauptberuf ausgeübt werden. Neben Zweitjobs beim Hauptarbeitgeber können das Nebentätigkeiten bei anderen Arbeitgebern, selbständige Tätigkeiten, Mini-Jobs auf 520-Euro-Basis sowie ehrenamtliche Engagements sein. Davon abgesehen gelten Saisonarbeit sowie Schüler- und Studentenjobs als Nebentätigkeiten. Zu den beliebtesten Nebenbeschäftigungen zählen Jobs als Nachhilfelehrer, Babysitter, Hundesitter sowie Promoter. Barista- und Bedienungsjobs sind ebenfalls verbreitet.

Letztlich kannst Du aber auch als Influencer, Personal Trainer oder Model etwas dazu verdienen. Meist nehmen Arbeitnehmer Nebentätigkeiten auf, um ihr Einkommen aufzubessern. Zum Beispiel, wenn sich die Ansprüche oder finanziellen Umstände im Haushalt verändert haben. Auch zur Finanzierung einer besonderen Anschaffung kann ein Nebenjob erforderlich werden. Arbeitsrechtlich sind mit Zweittätigkeiten neben dem eigentlichen Beruf keine Besonderheiten verbunden.

Allerdings gelten bezüglich der Vertragsparteien allgemeine Recht und Pflichten. Auch im Hinblick auf das Steuerrecht und die Steuerzahlung gibt es bei der Ausübung einer Nebentätigkeit einige Dinge zu beachten.

Wie unterscheiden sich Neben- und Mini-Jobs?

Mini-Jobs laufen auf 520-Euro-Basis und sind eine besondere Art des Nebenjobs. Sie stellen eine geringfügige Tätigkeit im Sinne einer Teilzeitbeschäftigung dar und bleiben komplett steuerfrei. Anders als einen Nebenjob mit höherem Einkommen musst Du einen Mini-Job nicht zwingend nebenher ausüben.

Gehst Du neben einer solchen geringfügigen Tätigkeit keiner Haupttätigkeit nach, gilt der Mini-Job selbst als Hauptbeschäftigung. Hierbei ergeben sich einige Besonderheiten. Denn aus sozialrechtlicher Sicht unterliegen Personen, die weniger als 520 Euro im Monat verdienen, keiner Sozialversicherungspflicht. Lediglich eine Rentenversicherungspflicht besteht. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang einen pauschalen Betrag von 15 Prozent abzuführen, wobei der Arbeitnehmer die Differenz bis zum Beitragssatz bezahlt.

Bei einem Verdienst von 520 Euro sind das 16,65 Euro pro Monat. Allerdings kannst Du Dich von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung per Antrag befreien lassen und bekommst den gesamten Verdienst in diesem Fall ohne Abgaben auf Dein Konto ausgezahlt. Wer einen Nebenjob auf 520-Euro-Basis ausübt, muss die Tätigkeit übrigens nicht beim Finanzamt anmelden, denn die Beschäftigung wird mit einer pauschalen Lohnsteuer abgegolten. Verdienst Du mit einer Nebentätigkeit hingegen mehr als 520 Euro im Monat, musst Du sie zwingend dem Finanzamt melden.

Welche Beschränkungen gelten für Nebenjobs?

Bei der Einbindung in mehrere Arbeitsverhältnisse sollten die Tätigkeiten nicht miteinander kollidieren. Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sind unbedingt einzuhalten, wobei sich die Pflichten der einzelnen Jobs idealerweise nicht überschneiden. Denn trotz Nebenjobs musst Du dazu in der Lage sein, Deine Hauptbeschäftigung entsprechend ihrer vertraglichen Regelungen auszuführen.

Zu beachten ist hierbei das Wettbewerbsverbot. Nach Paragraph 60 des Handelsgesetzbuches darfst Du demzufolge keinen Nebenjob bei direkten Konkurrenten Deines Hauptarbeitsgebers annehmen. Neben gesetzlichen Regelungen wie dieser beschränken der geltende Tarifvertrag, die jeweilige Betriebsvereinbarung und der individuell vereinbarte Arbeitsvertrag die Nebenbeschäftigung. Nach Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetzes darf eine tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden im Rahmen von Nebenjobs nicht überschritten werden.

Wer mit acht Stunden pro Tag Vollzeit eine Haupttätigkeit ausübt, darf im Nebenjob demnach nur zwei Stunden pro Tag arbeiten. Arbeitnehmer dürfen die tägliche Arbeitszeit dabei nur auf das Maximum von zehn Stunden verlängern, wenn sie innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen werktäglich nicht mehr als durchschnittlich acht Stunden in ihrem Nebenjob arbeiten.

Darf der Hauptarbeitgeber Nebenjobs untersagen?

Es gibt keine Gesetze, die den Hauptarbeitgeber zum grundsätzlichen Verbot von Nebentätigkeiten berechtigen. Pauschale Verbote dieser Art sind auch dann unwirksam, wenn sie im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Allerdings hat der Hauptarbeitgeber das Recht, bestimmte Nebentätigkeiten als unzulässig zu erklären. Das gilt beispielsweise für solche Nebenjobs, die gegen seine berechtigten Interessen verstoßen.

Kann der Arbeitnehmer wegen eines Zweitjobs die vorgeschriebene Ruhepause von elf Stunden zwischen Ende und Beginn der Arbeit zum Beispiel nicht einhalten, sind Verbote denkbar. Auch mit anderen Beeinträchtigungen der Arbeitskraft durch den Nebenjob müssen sich Hauptarbeitgeber nicht zufrieden geben.

Dasselbe gilt, falls Zweitjobs inhaltlich nicht mit den Zielen der Hauptfirma vereinbar sind. Wer als Pelzverkäufer arbeitet, jobbt beispielsweise lieber nicht bei Tierschutzorganisation wie PETA. Ob Arbeitnehmer dazu verpflichtet sind, ihrem Hauptarbeitgeber Nebenjobs überhaupt zu melden, hängt vom Arbeitsvertrag ab.

Ist vertraglich eine Meldepflicht fixiert, müssen Arbeitnehmer dem zwingend nachkommen. Andernfalls treffen sie selbst die Entscheidung. Empfehlenswert ist der offene Umgang mit dem Thema immer, wenn eine vertrauensvolle Basis zum Hauptarbeitgeber erhalten bleiben soll.

Wie viele Nebentätigkeiten darf ich haben?

Wer eine Nebentätigkeit in Form eines Mini-Jobs ausübt, darf grundsätzlich mehrere gleichzeitig annehmen. Dabei solltest Du allerdings die Verdiensthöchstgrenze von 520 Euro pro Monat im Auge behalten. Pro Jahr darfst Du mit allen Mini-Jobs zusammen nicht mehr als 6.240 Euro verdienen, wenn sie steuerfrei bleiben sollen.

Wenn Du Nebenjobs nicht als Mini-Job, sondern selbständige Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung anmeldest, darf das Einkommen die Jahresobergrenze von 6.240 Euro in Einzelfällen auch überschreiten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der höhere Monatsverdienst nur gelegentlich und unvorhersehbar entsteht.

Was ist bei Nebenjobs im Studium zu beachten?

Neben dem Studium darfst Du auf Nebenjobs nicht mehr Zeit aufwenden als auf Deine Hauptbeschäftigung: das Studieren. Aus diesem Grund gelten 20 Stunden pro Woche in diesem Fall als oberste Grenze im Hinblick auf Nebenbeschäftigungen. Lediglich in den Semesterferien darf die Arbeitszeit diese Grenze überschreiten.

Insgesamt dürfen Studenten im Zeitraum eines Beschäftigungsjahres in 26 Wochen mehr als 20 Stunden in Nebenjobs arbeiten. Wenn sie sich nicht an diese Grenze halten, kann dies Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben. Der Status „Student“ kann in diesem Fall an Gültigkeit verlieren.


Über den Autor

wissen
Folge Sciodoo und bleibe stets auf dem Laufenden. Schließ dich uns an und abonniere unseren Instagram-Kanal ein. Wir stellen täglich neue Artikel für dich rein.
Weiter zum Kanal>>>
     

Ähnliche Beiträge