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Unterschied zwischen Tierwohl, Tierschutz und Tiergerechtigkeit


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Die Tierwohl, Tierschutz und Tiergerechtheit werden oft als Synonym verwandt, haben allerdings begriffliche Unterschiede. So dient das Tierwohl dazu, eine tiergerechte Lebensgrundlage bereitzustellen, was lediglich ein Mindestmaß für Tierschutz darstellen würde.

Tierwohl als Zweck der tiergerechten Haltung

Der Begriff Tierwohl ist ein Ausdruck für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Tieren. Er wurde hauptsächlich für vom Menschen genutzte Tiere geprägt. Die Haltung von Stalltieren, Versuchstieren, Zirkus- und Heimtieren sowie von Wildtieren in Tiergärten und Zoos sind sein Inhalt. Das Wohl der Tiere hängt von den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart ab. Dazu gehören die körperliche Gesundheit, das emotionale Wohlbefinden und die Möglichkeit, natürliche Verhaltensweisen ausführen zu können. Erst dann spricht man von einer tiergerechten Haltung.

So entstand ein weiterer Begriff, die Tiergerechtigkeit. Beide Begriffe, Tierwohl und Tiergerechtigkeit, stehen im Zusammenhang. Das Tierwohl hängt von dem tiergerechten Umgang mit den Tieren ab und der Zweck der tiergerechten Haltung ist das Tierwohl. Allerdings kann sich das einschränken, obwohl die Faktoren der Tiergerechtigkeit eingehalten wurden. Dies geschieht, wenn ein Tier unabhängig von Haltung und Umgang erkrankt, bezieht sich aber nur auf das betroffene Einzeltier.

Tiergerechtigkeit als Voraussetzung des Tierwohls

Tiergerechtigkeit beschreibt die Voraussetzungen, wie die vorhandenen oder geschaffenen Umweltbedingungen. Diese sollen Schmerzen, Leiden und Schäden verhindern und das Wohlergehen der Tiere sichern können. Sie bezieht Kriterien der Haltungsumgebung und des Umganges mit dem Tier ein. Welche Haltungsbedingungen nicht tiergerecht sind, hängt vom jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ab. Die gesellschaftlichen Präferenzen, also die Bevorzugungen der betreffenden Gesellschaft, spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Der Gesetzgeber legt im Tierschutzrecht Mindestanforderungen fest.

Tierschutz zur Sicherung des Tierwohls

Bis 1990 gehörten Tiere im Zivilrecht juristisch gesehen zu den leblosen Dingen. Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland im Grundgesetz Staatsziel. Er bezieht sich darauf, was getan wird, um das Tierwohl zu sichern.

Tierschutz umfasst alle praktischen und rechtlichen Maßnahmen, die der Mensch durchführt, um das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. Sie müssen vor Einwirkungen durch den Menschen geschützt werden, die ihnen unnötiges Leiden und Schaden ohne vernünftigen Grund zufügen. Der Schwerpunkt des Tierschutzes liegt auf artgerechter Haltung und dem fairen Umgang mit Tieren. Im Tierschutzgesetz werden Tiere in verschiedene Kategorien eingeteilt. Man unterscheidet zwischen Haus- und Heimtieren, Nutztieren und Wildtieren.

In Deutschland siedelt sich der politische Tierschutz im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an. Durch diese Zuordnung werden allerdings vorrangig die Interessen der Agrarindustrie und anderer Tiernutzer vertreten. So können im Bereich Nutztierhaltung teilweise dem Tierwohl entgegenstehende Maßnahmen enthalten sein.

Tierschutz für Wildtiere und Heimtiere

Wildtiere sind in Deutschland offiziell nur geschützt, wenn ein Fangverbot nach dem Tierschutzgesetz, dem Jagdrecht oder der Bundesartenschutzverordnung besteht. Im Naturschutzgesetz und Artenschutzrecht sind weitere Regelungen zum Schutz dieser Tiere fixiert. Für die Wildtiere in Zirkussen gibt es bisher nur eine Einschränkung der Wildtierhaltung. Sie dürfen nicht unter Schmerzen, Leiden oder Schäden gehalten und transportiert werden.

Die Heimtierhaltung ist ein Bereich, bei dem es größtenteils unmöglich ist, die Einhaltungen der Haltungsbedingungen zu kontrollieren. Die Anzahl von Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Vögeln und anderen Kleintieren in privaten Haushalten ist unbekannt. Zumindest Hunde sind steuerlich gemeldet und eine Überprüfung ihres Haltungszustandes theoretisch möglich.

Organisationen wie der Deutsche Tierschutzbund, die Vier Pfoten Stiftung und Tierschutzvereine veröffentlichen ständig Tipps zur artgerechten Haltung von Heimtieren und sind Ansprechpartner für Heimtierhalter. Bei Verdacht auf Tierquälerei ist eine Meldung an das Ordnungsamt im Interesse des Tieres vorzunehmen.

Tierschutz für Nutztiere

Für alle vom Menschen genutzten Tiere gilt die „Tierschutz-Nutztierhalteverordnung“. Sie enthält Regeln zur Massentierhaltung und der Durchführung von Tierversuchen.

Tierversuche sind rechtlich bis heute nicht verboten, unterliegen jedoch Einschränkungen. Nur bei zwingenden Gründen, wie dem Einsatz von Versuchstieren zur Vorbeugung, Erkennung und Behandlung bestimmter Krankheiten und unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft, werden sie als unerlässlich gestattet.

Für die Massentierhaltung gibt es im Tierschutzgesetz festgelegte Standards, die das Ziel des Tierwohls enthalten. In zahlreichen Großbetrieben kann das Wohlergehen der Tiere durch Einschränkung der Bewegungsfreiheit, der Gesundheit und des Normalverhaltens nicht gewährleistet werden. Die Ursachen liegen im ständig wachsendem Konsum tierischer Produkte, dem Profitstreben und der Konkurrenz der landwirtschaftlichen Betriebe und des Lebensmittelhandels.

Zusammenhang und Unterschiede zwischen Tierwohl und Tierschutz

Tierschutz ist der gesetzliche Rahmen, um Tiere zu schützen. Unter dem Begriff fallen alle Maßnahmen, welche das Leben der Tiere erhalten und lebenswert machen sollen. Dies schließt Haltungsmaßnahmen genauso mit ein, wie Mindestbestände bei bestimmten Wildtieren.

Als Tiergerechtigkeit oder tiergerechte Haltung werden ganz bestimmte Standards vorgegeben, wie bestimmte Nutztiere oder Haustiere zu halten sind. Diese Standards sind dem Tierschutz entnommen, welcher neben diesen Tiergerechtsstandards noch weitere Richtlinien enthält. Außerdem gibt es je nach Tierart ebenfalls bestimmte Richtlinien, wodurch es von der tiergerechten (allgemein) zur artgerechten Haltung (spezifisch) übergeht.

Tierwohl ist ein Ziel, welches durch tiergerechte Haltung erreicht werden soll.

Die Initiative Tierwohl

Mit Gründung der Initiative Tierwohl im Januar 2015 haben sich Betriebe der Land- und Fleischwirtschaft, des Lebensmittelhandels und der Gastronomie zusammengetan. Sie wollen eine tiergerechte und nachhaltigere Fleischerzeugung ermöglichen. Das Ziel dieser Initiative besteht in der Verantwortung für Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierschutz in der Nutztierhaltung. Sie ist Kontrollorgan und Siegelherausgeber der Haltungsform und des eigenen Produktsiegels.

Für die teilnehmenden Landwirte gelten Kriterien wie Stallluft- und Trinkwasserkontrollen, ein Mindestmaß an Tageslicht und weitere arttypische Bedingungen zur Einhaltung des jeweiligen Tierwohls. Für deren Umsetzung erhalten die Landwirte einen finanziellen Ausgleich, das sogenannte „Tierwohlentgelt“. Dieses wird durch den Lebensmitteleinzelhandel finanziert, der je nach Produkt 4 bis 6 Cent pro Kilogramm beträgt. Zurzeit werden beispielsweise nur 23 Prozent der Mastschweine und 31 Prozent der Masthähnchen nach den Vorgaben dieser Initiative gehalten.

Das Interesse der Landwirte im Gründungsjahr war nach Aussagen der Initiative weitaus höher, überstieg jedoch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Es bedarf langzeitlicher, konsequenter Maßnahmen, um das Tierwohl stetig zu verbessern. Mit der Kennzeichnung der Produkte über Haltungsformen wie auf Eierpackungen „aus Bodenhaltung“ oder „Freilandhaltung“, dem Tierwohl-Symbol, dem Biosiegel oder eigenen Produktaufklebern bewirbt der Einzelhandel seine Waren. Damit kommt er dem gewachsenen Verbraucherbewusstsein entgegen.

Endverbraucher können zum Tierwohl beitragen

Laut Umfrage der Verbraucherzentrale möchten 83,6 Prozent (Jahr 2016) der Endverbraucher Produkte aus tiergerechter Haltung. Das belegt, dass Verbesserungen zum Zwecke des Tierwohls auch von den Verbrauchern durchgesetzt werden können. Abhängig von seinen Kauf- und Essgewohnheiten und seinem Tierbewusstsein trägt er zur Durchsetzung des Tierwohls bei.

Im Bereich Wildtiere unterstützt ein Nichtbesuch von Zirkusveranstaltungen wegen unzumutbarer Tierhaltung ein Verbot nicht einheimischer Tieren im Zirkus zu erzwingen. In der Haustierhaltung hilft die Meldung von festgestellten Tierquälereien oder der Vernachlässigung von Haustieren dem Wohl desjenigen Tieres.

Regelmäßige Kontrollen und Neuregelungen im Tierschutzgesetz sind wichtig. Initiativen von Tierschützern spielen ebenso eine große Rolle und erkämpfen in kleinen Schritten Änderungen des Tierschutzgesetzes zum Wohl aller Tiergruppen. So ist seit dem Januar 2022 das Töten von Eintagsküken verboten. Weiterhin wurden weitere Bestimmungen zum Tiertransport und neue Vorgaben zur Hundehaltung wie das Ausstellungsverbot von Qualzuchten getroffen.


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