Palettentausch beim Absender – der Risikotausch für Frachtführer
Der Palettentausch beim Absender ist der Risikotausch für den Transportunternehmer und Spediteur.
Denn dort geht der Frachtführer, gegenüber dem Absender, in Vorkasse.
In diesem Beitrag möchte ich Dir, anhand eines Rechenbeispiels die Buchungen in einem Palettenkonto erläutern.
Ich möchte speziell auf alle drei Buchungstypen eingehen.
Und du erfährst, welchen Nachteil du beim Absendertausch hast.
Inhalt
Palettentausch beim Absender
Angenommen Du lädst 30 Europaletten bei einem Absender in Berlin für Dortmund.
Der Palettentausch wurde vereinbart.
Du übernimmst die 30 Paletten und buchst die Paletten in deinem Palettenkonto.
Gleichzeitig bucht Dein Auftraggeber diese 30 Paletten ebenfalls in einem Palettenkonto.
Du schuldest somit Deinem Auftraggeber diese 30 Paletten.
Wie wird gebucht?
- Als Frachtführer schreibst du die 30 Paletten deinem Kunden, dem Spediteur bzw. dem Absender, im Palettenkonto gut.
- Gleichzeitig belastet der Frachtführer sein Fahrzeug oder der Spediteur seinen Subunternehmer im Palettenkonto
- Der Absender belastet entweder den Spediteur oder im Direktauftrag den Frachtführer.
- Die zweite Palettenbuchung würde der Absender mit seinem Lager bzw. Versandhalle machen.
Diese würde eine Gutschrift bzw. einen Ausgang im Palettenkonto gebucht bekommen.
Da ein Palettentausch vereinbart wurde, tauschst Du bei Übernahme 30 Paletten.
Es werden also von deinem Fahrzeug 30 leere Paletten dem Absender der Warensendung übergeben.
Der Auftraggeber bucht also in seinem Palettenkonto eine Gutschrift über 30 Europaletten.
Das Palettenkonto scheint zu diesem Zeitpunkt komplett ausgeglichen zu sein.
Die Betonung liegt aber auf dem Wörtchen „scheint“. Denn zu diesem Zeitpunkt haben wir noch nicht den Palettentausch beim Empfänger berücksichtigt.
Angenommen du fährst jetzt zum Empfänger und dieser tauscht keine dieser Paletten zurück – ja was ist dann…?
Dein Auftraggeber sollte Dich im Palettenkonto entlasten.
Du hast dann eine Belastung über 30 Europaletten, eine Gutschrift über 30 Europaletten aufgrund des Absendertausches und eine Gutschrift über 30 Europaletten aufgrund des Nichttausches beim Empfänger.
Dein Kunde bzw. dein Auftraggeber schuldet Dir in diesem Szenario 30 Europaletten.
Was passiert aber, wenn der Palettentausch nicht gebucht wird.
Angenommen dein Frachtzahler berücksichtig den Nichttausch beim Empfänger überhaupt nicht.
Das Konto ist in seinen Augen durch den Zug um Zug Tausch beim Absender ausgeglichen.
In diesem Fall hast Du genau 30 Paletten verloren und musst Dir diese beim Empfänger zurückholen.
Du hast nämlich einen Satz Paletten beim Absender gelassen, welche vorher auf deinem Fahrzeug war und diese fehlen Dir jetzt.
Der Empfängertausch ist allerdings bindend für den Absender – ja für den Absender.
Denn durch den Zug-um-Zug-Tausch hat er von dir 30 Leerpaletten bekommen und ist dazu verpflichtet, dass du diese beim Empfänger zurück erhältst.
Fazit:
Du gehst als Frachtführer, bei jedem Absendertausch in Vorkasse, da Du nie sicher sein kannst, dass der Empfänger alle Paletten in gleicher Art und Güte zurück tauscht.
In diesem Fall solltest du vom Absender bzw. deinem Auftraggeber die Nacherfüllung zum vereinbarten Palettentausch nachfordern.
Informationen zum Autor
Mein Name ist Mathias Mücke und ich bin Gründer und Inhaber von OutPack. Bei OutPack sind wir Dienstleister für Transportunternehmen, machen deren Palettenbuchhaltung, stimmen Palettenkonten mit deren Kunden ab, überprüfen die Transportpapiere (Palettenbelege) und die Palettenbestände auf den Fahrzeugen. Dies machen wir jetzt seit 2013 – also seit mehr als 10 Jahren. Unsere Kunden sind Logistikunternehmen aus ganz Deutschland. Zuvor war ich Abteilungsleiter einer Palettenabteilung bei einem namhaften Logistikkonzern mit Stückgut- und Direktverkehren. Zur Outpack-Webseite