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Die 5 Unterschiede zwischen Deutschland und Deutschen Reich


flagge des deutschen reiches

Flagge des Deutschen Reiches mit dem Eisernen Kreuz. Flagge und Kreuz gehen auf Preußen zurück

Das heutige Deutschland bzw. die Bundesrepublik Deutschland ist ein Nachfolgestaat des Deutschen Reiches, welcher 1949 gegründet wurde. Zu Beginn des Bestehens der Bundesrepublik existierten zwei deutsche Staaten, die DDR und die BRD. In der Verfassung der DDR und auch im Grundgesetz der BRD betrachteten sich beide Staaten als legitime Nachfolger des Deutschen Reiches und beanspruchten beide die alleinige Repräsentation Deutschlands.

Durch die gegensätzlichen Auffassungen beider Staaten existieren heute noch Ideen, dass die Bundesrepublik Deutschland eigentlich kein Rechtssubjekt ist, nicht wirklich besteht und die Verfassung unwirksam ist. Im Grundlagenvertrag von 1972 einigten sich BRD und DDR darauf, dass beide Staaten den jeweils anderen Staat anerkennen, diesen nicht international vertreten können, dessen Grenze respektieren usw. Erst mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschlands bei, wodurch die vollständige Souveränität Deutschlands wieder hergestellt wurde.

Unterschiede zwischen Deutschland und dem Deutschen Reich

Eine Unterscheidung zwischen dem Begriff „Deutschland“ und dem Begriff „Deutsches Reich“ gelingt ausschließlich über eine historische Betrachtung der Entwicklung der Begrifflichkeiten und dem Verständnis, das damit einhergeht.

Der Begriff „Deutschland“ wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet, findet sich aber auch bereits in früheren Dokumenten aus dem 14. Jahrhundert. Der Begriff wurde ursprünglich verwendet um Ländereien zu beschreiben, deren Führungsanspruch sich zunächst aus dem Fränkischen, später aus dem Heiligen Römischen Reich bezog. Dabei wurde hauptsächlich auf die Nutzung der deutschen Sprache abgestellt. Der Begriff „Deutschland“ hatte zu dieser Zeit keine nationale oder staatliche Bedeutung, sondern bezog sich auf die Herkunft oder die Beschreibung deutschsprachiger Länder.

Dementgegen ist der Begriff „Deutsches Reich“ klar definiert als die Bezeichnung eines Nationalstaates. Erstmalig gegründet am 1. Januar 1871 beim Beitritt der südlichen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen in den Norddeutschen Bund unter der Führung des Königreichs Preußen. Im Rahmen dieses Beitritts wurde festgelegt, dass der Bund den Titel „Deutsches Reich“ tragen sollte. Diese Bezeichnung hielt, der in seinen geographischen Grenzen teilweise radikal veränderte Nationalstaat, bis zum Kriegsende 1945. Im Anschluss erfolgte die Aufteilung des Deutschen Reiches in die „Bundesrepublik Deutschland“ und die „Deutsche Demokratische Republik“.

Das größte Unterscheidungsmerkmal der beiden Begrifflichkeiten liegt somit also in der grundsätzlichen historischen Bedeutung. Ebenfalls einer großen Bedeutung kommt der regionalen Zugehörigkeit zu. Während der Begriff „Deutschland“ keine klar umfassende Grenze beinhalten kann, da er sich grundsätzlich nicht auf ein Staatskonstrukt bezieht, lässt sich das Deutsche Reich in klar umrissene, wenn auch oft verändernde, Grenzen festlegen.

In der heutigen Zeit sind die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsches Reich“ klarer umrissen. Umgangssprachlich bezieht sich der Begriff „Deutschland“ heute ausschließlich auf die Bundesrepublik Deutschland und nicht mehr auf den geschichtlich gewachsenen Begriff. Dies wird gestützt dadurch, dass Deutschland eine zulässige synonyme Bezeichnung für die Bundesrepublik Deutschland ist.

Gleichzeitig wird mit dem Deutschen Reich heute in der Regel lediglich die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland verbunden, so dass die beiden Begriffe in ihrer Bedeutung deutlich reduziert sind. Im letzten Abschnitt dieses Artikels wird es ausschließlich um die Unterschiedlichkeiten der beiden Begriffe „Deutschland“ und „Deutsches Reich“ unter dem heutigen Verständnis gehen.

Unterscheidung der Historische Bedeutung der Begrifflichkeiten „Deutschland“ und „Deutsches Reich“

Wie oben bereits erwähnt liegt eine bedeutende Unterscheidung in den Begrifflichkeiten „Deutschland“ und „Deutsches Reich“ in der historischen Bedeutung der Begrifflichkeiten. Dabei ist der Begriff „Deutschland“ historisch deutlich älter als der Begriff des „Deutschen Reiches“.

In der goldenen Bulle von 1365 lässt sich der Begriff Deutschland (im Original Dutschelant) erstmalig nachweisen. In der davor liegenden Geschichte ist zwar auch von „deutschem Land“ die Rede, aber niemals von Deutschland als wie auch immer geartetes staatliches Gebilde. Auch das Nachfolgereich des Weströmischen Reiches trug im ausgehenden 15. Jahrhundert den Zusatz „Deutscher Nationen“ (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nationen) und zeigt damit auf, das Deutschland in dieser Zeit nicht als Begriff eines einzelnen Staates, sondern vielmehr als Überbegriff verschiedenen Nationen diente.

Erst in den napoleonischen Kriegen am Ende des 18. Jahrhunderts, kamen Überlegungen auf, Deutschland als Einheit zu betrachten. In der gesamten vorherigen Historie herrschte Einigkeit darüber, dass die einzelnen, teilweise sehr kleinen Nationalstaaten, eigenständige Nationen sind. Erst in den Freiheitskriegen von 1813 bis 1815 wuchs die Idee eines vereinigten Deutschlands in der breiten Gesellschaft. Auch die mächtigen Staaten Preußen und Österreich folgten der Idee, Deutschland als einheitliches Staatenkonstrukt zu sehen, unter dessen Mantel die einzelnen Nationalstaaten aufgehen sollten, um damit eine Vereinigung aller Deutschen zu erreichen.

Demgegenüber steht der Begriff „Deutsches Reich“ als ein klar abzugrenzendes staatliches Territorium. Aus der im oberen Absatz beschriebenen nationalen Bewegung resultierte schließlich 1871 die Gründung des Deutschen Reiches. Maßgebend war die zuvor erfolgte Gründung des Norddeutschen Bundes, der mittels einer Verfassung am 1. Juli 1867 ein Staat wurde.

Als treibende Kraft hinter der Gründung des Norddeutschende Bundes in seiner damaligen Form gilt Bismarck, der auf einen freiwilligen Zusammenschluss der Kleinstaaten nördlich des Mains setze und dabei eine preußische Führung ohne Waffengewalt favorisierte. Nur so sah er die Möglichkeit, dass später auch die südlich des Mains gelegenen Kleinstaaten dem Bund beitreten konnten.

Als dann zum 1. Juli 1871 auch die südlichen deutschsprachigen Länder, außer Österreich, dem Bund beitraten, wurde der Name geändert in „Deutsches Reich“. Diese Begrifflichkeit sollte bis zum Ende des zweiten Weltkrieges bestehen bleiben, wenn auch während der Zeit des Nationalsozialismus aus Propagandazwecken die Änderung in „Großdeutsches Reich“ eingeführt wurde.

Unterschiede im Territorium zwischen Deutschland und dem Deutschen Reich

Das „Deutsche Reich“ lässt sich in seinen Grenzen in den verschiedenen Epochen deutlich abgrenzen. Bei der Staatsgründung 1871 gingen die bisherigen Kleinstaaten mit ihren Gebieten im Deutschen Reich auf, so dass das Gebiet im Norden an Dänemark grenzte, im Westen an die Niederlande, das Königreich Belgien und die Republik Frankreich, wobei Elsass und Lothringen Bestandteil des Deutschen Reiches wurden.

Im Süden und Osten grenzte das Deutsche Reich an die Schweiz und die Österreich-ungarische Monarchie, wobei insbesondere der deutschsprachige Teil Österreich-Ungarns sich als Deutsche verstanden und es erhebliche Bewegungen gab, eine Vereinigung im Deutschen Reich zu erreichen. Im Osten verlief die Grenze östlich von Königsberg und Danzig und grenzte an das russische Kaiserreich.

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Deutsche Kaiserreich zwischen 1871 und 1918

Nach dem ersten Weltkrieg verkleinerte sich das Staatsgebiet, da im Zuge der deutschen Kapitulation Elsass und Lothringen an Frankreich fielen, weite Teile des früheren Preußens zu Polen wurden und die Grenze zu Dänemark weiter südlich gezogen wurde. Seine größte Ausdehnung erfuhr das deutsche Reich im zweiten Weltkrieg in den Jahren 1941/1942.

Nach dem Anschluss Österreichs und der Besetzung Polens und Tschechiens wurden im Westen auch Frankreich, Holland und Belgien besetzt, im Süden verlief die Front bis zum griechischen Mittelmeer, in Südosteuropa wurden weite Teile des heutigen Rumäniens, Ungarn, Bulgariens und des früheren Jugoslawiens besetzt. Im Osten verlief die Grenze bis auf wenige hundert Kilometer vor Moskau und im Norden wurde Dänemark besetzt und Teile Skandinaviens.

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Großdeutsches „Drittes Reich“ während des Zweiten Weltkrieges

Im Zuge des Erfolges der Alliierten verkleinerte sich das Staatsgebiet dann bis zur endgültigen Kapitulation im Jahr 1945 sehr deutlich. Aus dem deutschen Reich gingen dann die Staaten der Bundesrepublik Deutschland und die DDR hervor, die in ihren Grenzen der heutigen wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland entsprachen.

Die Grenzen für die ursprünglich unter dem Begriff „Deutschland“ verstandenen Gebiete lassen sich schwerer nachvollziehen. Da mit dem Begriff „Deutschland“ ursprünglich kein Staat und somit auch kein klar abgrenzbares Territorium verstanden wurde, lässt sich hier nur eine Annährung vollziehen. Unstrittig ist dabei, dass die Gebiete der heutigen Bundesrepublik Deutschland immer schon zum Deutschen gezählt wurden.

Darüber hinaus waren auch die Gebiete des ursprünglichen Preußens einschließlich Königsbergs (Ostpreußen) als deutsche Gebiete anzusehen. Aber auch die Ländereien von Luxemburg und Lichtenstein wurden historisch als Deutsch betrachtet, ebenso wie das Elsass und Lothringen. Und auch weite Teile Österreichs verstanden sich als Deutsch und wären historisch unter dem Begriff Deutschland zu subsumieren.

Unterschiedliche Grundlagen zur Gründung eines Deutschen Reiches und Deutschlands

Wie oben ausführlich dargestellt, ging die Gründung des deutschen Reiches auf einen Zusammenschluss vieler Kleinstaaten zurück. Die historische Bedeutung dieses erstmaligen Zusammenschlusses und der Entstehung eines gemeinsamen politischen Wirkens aller deutschen Nationen lässt sich gar nicht groß genug bemessen. Ohne diese Vereinigung der verschiedenen Staaten würde Mitteleuropa heute vermutlich noch aus vielen Kleinstaaten bestehen.

Die Bundesrepublik Deutschland entstand zunächst aus dem Ergebnis des zweiten Weltkrieges. Nach der vollständigen Kapitulation des deutschen Reiches gegenüber den Alliierten erfolgte die Aufteilung in vier Besatzungszonen. In den drei westlichen Besatzungszonen erfolgte am 23. Mai 1949 schließlich die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Am 7. Oktober 1949 folgte in der russischen Besatzungszone die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik. Mit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 zur Bundesrepublik Deutschland wurde schließlich das heutige Deutschland vollständig.

Die Art der Gründung des Deutschen Reiches führte zu einem wachsenden Verständnis für den Nationalstaat und einem steigenden Patriotismus. Die Schaffung eines Gefühls der Gemeinsamkeit, der „Sache aller Deutschen“ sorgte für eine Verbindung der unterschiedlichen Interessen der vorherigen Kleinstaaten und seiner Bürger. Demgegenüber erfolgte die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als ein Ergebnis aus einem verlorenen Weltkrieg.

Die Zeit des Nationalsozialismus hatte tiefe Spuren im Volk der Deutschen hinterlassen, viele Kriegstote, Kriegsgefangene, Geflüchtete und Vertriebene suchten eine neue Identität. Die hinzukommende und verfestigte Teilung Deutschlands in zwei eigenständige Staaten sorgten für ein weiteres Gefühl der Zerrissenheit innerhalb des deutschen Volkes. Erst mit der Wiedervereinigung entstand ein Gefühl von Verbundenheit und Staatlichkeit, welches im Laufe der Jahre zu einem gesunden Nationalstolz und Patriotismus anwuchs.

Unterschiedliche Regierungsformen Deutschlands und dem Deutschen Reich

Zu Beginn des deutschen Reiches 1871 galt das Deutsche Reich als Monarchie, das zwar Parlamente besaß, insbesondere den einflussreichen Bundesrat, die Macht war aber beim Kaiser und zum Teil beim Reichskanzler konzentriert. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts und insbesondere während des ersten Weltkrieges erfuhren die Parlamente und das Amt des Reichkanzlers eine Aufwertung. Unter dem Eindruck der russischen Revolution entwickelte sich ein erheblicher Druck auf den Kaiser und den Kanzler zur Stärkung der Parlamente.

Mit der Abdankung des Kaisers am 9. November 1918 endete die Zeit der Monarchen in Deutschland. Dieser Zeit folgte Gründung der Weimarer Republik wodurch Deutschland zu einer Demokratie wurde, an dessen Spitze eine gewählte Regierung stand, die vom deutschen Reichstag abhängig war. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Deutsche Reich dann diktatorisch regiert. Zwar gab es formal eine Regierung und einen Reichstag, doch durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 erlangte die Reichsregierung das Recht zur Gesetzgebung und sogar zur Änderung der Verfassung. Damit verloren die Parlamente ihre Bedeutung und auch das Kabinett tagte in den Kriegsjahren kaum noch, so dass de facto die gesamte Macht vom Reichskanzler Adolf Hitler ausging.

Nach den wechselnden Regierungsformen und Regierungen entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland eine stabile Demokratie. Aufbauend auf dem Grundgesetz wurde im August 1949 erstmalig in einer geheimen und freien Wahl der Bundestag gewählt. Dieser wählte den CDU-Politiker Konrad Adenauer zum ersten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland. Die verfassungsrechtlich verankerte Gewaltenteilung sicherte in den Folgejahren in Deutschland eine stabile politische Situation.

Die Unabhängigkeit der Justiz, das Wahlrecht und stabile Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sorgten für wenige und geordnete Regierungswechsel und politische Stabilität in den Nachkriegsjahren. In der DDR hingegen entwickelte sich nach russischem Vorbild eine sozialistische Diktatur ohne tatsächliche Gewaltenteilung. Die regierende Partei SED erhob während der gesamten Bestandszeit der DDR den Machtanspruch und führte das Land zentralistisch und mit Mitteln eines diktatorischen Regimes. Erst durch die friedliche Revolution 1989 und den Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland erlebten auch die Bürger der DDR ein freies und unabhängiges politisches System mit der Möglichkeit der freien Wahl der Abgeordneten.

Durch die Wirrungen und politischen Wechsel in den Zeiten des Deutschen Reiches gelang es nicht ein Vertrauen in die Demokratie aufzubauen. Die Zeit der Weimarer Republik, die am ehesten mit heutigen demokratischen Verhältnissen zu vergleichen ist, war geprägt von politischen und finanziellen Unsicherheiten. In großen Teilen der Bevölkerung entstand dadurch kein Vertrauen in das, nach der gewohnten Monarchie, neue System. Die NSDAP unter ihrem Vorsitzenden Adolf Hitler wusste dies zu nutzen und sich mit Hilfe des parlamentarischen Systems zur Staatsherrschaft hervorzuarbeiten.

Nachdem dies gelungen war, fiel das Land in eine Diktatur an dessen Ende der zweite Weltkrieg stand. Demgegenüber steht das stabile und freie parlamentarische System des heutigen Deutschlands. Auch wenn politische Skandale und Regierungswechsel vorkamen, besteht in der Bevölkerung ein großes Maß an Vertrauen in das bestehende System.

Unterschiede in der Außenpolitik zwischen Deutschland und dem Deutschen Reich

Während das Deutsche Reich in seiner politischen Bedeutung insbesondere im 20. Jahrhundert und insbesondere in Europa als Aggressor wahrzunehmen ist, der sowohl in der Kaiserzeit des 1. Weltkrieges, als auch in der Zeit des Nationalsozialismus im 2. Weltkrieg eine Bedrohung für seine Nachbarländer und den Weltfrieden darstellte, gelang nach dem 2. Weltkrieg der Wandel zu einer friedlichen und weltweit bedeutenden Nation.

Das geteilte Deutschland lag zwischen den beiden großen Machtblöcken der Nato und der Sowjetunion, bzw. dem Warschauer Pakt. Westdeutschland galt dabei gleichermaßen als erste Verteidigungslinie der westlichen Welt, wie auch als Bindeglied zur Sowjetunion. Insbesondere durch die Ostpolitik des Bundeskanzlers Helmut Schmidt gelang eine Verbesserung der Beziehungen zu den Osteuropäischen Staaten. Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde Deutschland noch mehr zum wichtigen Partner innerhalb Europas und weltweit. Insbesondere in den Fragen der europäischen Union und eines friedlichen Europas wurde Deutschland eine Vorreiterrolle zugesprochen.

Unterschiedliche Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und dem Deutschen Reich

Im Deutschen Reich herrschte nach der Reichsgründung im ausgehenden 19. Jahrhundert ein rasanter Aufschwung. Die Entwicklung von einer überwiegend landwirtschaftlich geprägten Region hin zu einem industriell und großstädtisch geprägtem Industriestaat erfolgte in den Jahren 1871 bis 1914. In dieser Zeit versechsfachte das Deutsche Reich seine industrielle Produktion und vervierfachte die Exporte. Damit war das Deutsche Reich 1914 die größte Industrienation Europas.

Dieser Gründerzeit folgte ein ebenso rasanter Einbruch. Nach dem ersten Weltkrieg wurden die veralteten landwirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten zu einem immensen Problem im weltweiten Wettbewerb. Als dann noch Ende der Zwanziger Jahre die Weltwirtschaftskrise über Deutschland herein brach führte dies zu einer immensen Geldentwertung, rapide steigenden Arbeitslosenzahlen und Verlusten von Vermögen in weiten Teilen der Bevölkerung. Diese massiven Probleme ebneten den Weg für die Nationalsozialisten, die nach der Machtübernahme insbesondere durch Rüstungsprojekte die Arbeitslosigkeit bekämpften. Der zweite Weltkrieg, die Vielzahl an notwendigen Soldaten und Rüstungsgütern sorgten dann de facto für eine Vollbeschäftigung in Deutschland.

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges erfuhr die Bundesrepublik Deutschland das Wirtschaftswunder. Der schnelle Wiederaufbau und die Modernisierung der Industrie führten in den 1960er Jahren zu einer Vollbeschäftigung. Diese erfuhr in den 1970er Jahren dann durch die weltweite Ölkrise ein Ende und in der Bundesrepublik Deutschland stieg die Zahl der strukturellen Arbeitslosigkeit kontinuierlich an. Mit der Wiedervereinigung einher ging die wirtschaftliche Entwicklung zum Dienstleistungssektor. Dazu ermöglichten die automatisierten und digitalisierten Prozesse einen hohen Output, so dass Deutschland, trotz hoher Lohnkosten, zum Exportweltmeister aufstiegt.


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