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Die 5 Unterschiede zwischen Preußen und Deutschland


kaiser wilhelm I.

Wilhelm I. war preußischer König und Kaiser des Deutschen Reiches zugleich

Schaut man sich die Geschichte Deutschlands an, besteht je nach der betrachteten Epoche manchmal die Neigung, Deutschland und Preußen gleich zu setzen. Dabei handelt es sich keineswegs um dasselbe. Die Idee, dass Deutschland und Preußen das Gleiche sein könnten – rührt daher, da durch die deutsche Reichsgründung von 1871 ein Zusammenschluss deutscher Gliedstaaten bewirkt wurde, wodurch das deutsche Kaiserreich entstand – dessen Kaiser – namens Wilhelm I. – ein Preuße war.

Während des Bestehens des deutschen Kaiserreichs (1871-1918) regierten lediglich Preußen diesen einzig deutschen Staat – was die Vermutung aufkommen lässt – dass das damalige Deutschland und Preußen ein gemeinsamer Staat gewesen sein könnten. Doch die Unterschiede zwischen Deutschland und Preußen, aber auch alles, was beide miteinander verbindet, kann man in Hinblick auf die nachfolgenden Merkmale betrachten.

  1. unterschiedliches Territorium
  2. Unterschiede in der Historischen Entwicklung
  3. unterschiedliche Staats- und Regierungsform
  4. unterschiedliche völkerrechtliche Stellung
  5. unterschiedliche Staatssymbole

Deutschland und Preußen: Zwei Staaten mit unterschiedlichen Territorium

Obwohl Preußen in der neueren Geschichte zeitweise die dominierende Macht in Deutschland und der preußische König zeitweise auch gleichzeitig Deutscher Kaiser war, war Preußen selbst tatsächlich jahrhundertelang völkerrechtlich gesehen kein Bestandteil von Deutschland. Da es hierüber immer wieder zu Fragen und Missverständnissen kommt, lohnt sich ein genauerer Blick.

Mit dem Begriff „Deutschland“ verbindet sich je nach Schwerpunkt der Betrachtung entweder die geografische Lage der deutschsprachigen Landschaften in Mitteleuropa ohne die Schweiz und Österreich, also der heutige Nationalstaat der „Bundesrepublik Deutschland“ bzw. zur Zeit der deutschen Teilung auch die „Deutsche Demokratische Republik“.

Historisch gesehen, weicht die Bedeutung ab und umfasst einerseits das ehemalige Staatsgebilde des „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“, welches in seiner Ausdehnung im Laufe der Geschichte starken Veränderungen unterworfen war und zu manchen Zeiten neben Territorien wie der heutigen Schweiz, der Beneluxstaaten oder Tschechien auch das deutschsprachige Österreich umfasste, nicht aber Preußen.

Andererseits werden die unterschiedlichen deutschen Staatsgebilde ab der Zeit der napoleonischen Kriege bis hin zur Reichsgründung des zweiten Deutschen Reichs von 1871 als Deutschland bezeichnet.

Tatsächlich bestand seit dem Ende des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation von 1806 kein einheitliches Deutschland, sondern es herrschte Kleinstaaterei. Diese wurde erst durch die Reichsgründung von 1871 aufgelöst, indem sich 25 deutsche Einzelstaaten zu einer gemeinsamen Bundesverfassung bekannten. Die einzelnen Gliedstaaten schlossen sich zu einem Kaiserreich zusammen, welches auf Föderalismus ausgelegt war.

Nachdem im Jahr 1918 die Monarchie auf deutschen Territorium abgeschafft wurde, entstand ein Folgestaat mit einer Demokratie, welche durch ein Parlament (Republik) repräsentiert wird. Dieser Folgestaat wird als Weimarer Republik bezeichnet. Doch alle Folgestaaten des Kaiserreichs, so auch das Dritte Reich unter Führung der Nationalsozialisten – werden mitunter als Deutschland bezeichnet.

Doch der Begriff Deutschland kann zutreffend lediglich für die Staaten BRD und DDR angewandt werden- welche nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Territorium des ehemaligen Deutschen Reichs entstanden. Da die DDR sich rechtlich der BRD anschloss und somit auf dem Staatsgebiet der DDR lediglich Bundesländer entstanden, welche sich zur Bundesverfassung (Grundgesetz) der BRD bekannten – gelten beide Staatsgebiete heute als Teil der Bundesrepublik Deutschlands (BRD).

Mit Preußen wird geografisch das Gebiet zwischen Pommern, Polen und Litauen gekennzeichnet. Seit dem Mittelalter prägte der Ordensstaat des Deutschen Ordens das Land, aus dem später das Herzogtum Preußen und in der Folge das Königreich Preußen hervorgingen.

königreich preußen 1740

Königreich Preußen im Jahr 1714

Zum Teil Deutschlands wurde das eigentliche Preußen erst mit der Gründung des zweiten Deutschen Reichs 1871, auch wenn bereits lange vorher enge Verflechtungen bestanden.

Getrennte historische Entwicklung von Preußen und Deutschland

Der Beginn der eigentlichen deutschen Geschichte ist nur schwer klar zu definieren. Je nach Sichtweise kann man, wenn man das möchte, bereits bei den Germanen beginnen, als die Cherusker – unter Führung des Arminius – den römischen Feldheer Varus im Jahr 9 n.Chr. besiegten und so die römische Expansion in Germanien stoppten. Dieses Ereignis, welches als Varusschlacht bekannt wurde, darf wohl durchaus als eine kleine Vorgeschichte zur eigentlichen deutschen Historie betrachtet werden.

Den wirklichen Beginn muss man aber wohl deutlich später ansetzen. Allgemein hin galt die Wahl Heinrichs I. im Jahre 919 zum ostfränkischen König lange als Startschuss.

Seine Krönung markiert die endgültige Abspaltung des ostfränkischen Teilreichs, welches aus den Teilungen des fränkischen Reichs der Karolinger hervorging.

Deutsche Gebiete auf dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

Eine entscheidende Wendung nahm die deutsche Geschichte im Jahr 962 mit der Kaiserkrönung Ottos I., auch Otto der Große genannt. Damit begann die jahrhundertelang andauernde Verknüpfung des deutschen Königtums mit der weströmischen Kaiserwürde, welche durch Karl den Großen bereits im Jahre 800 wiederbelebt wurde.

In der Folge wurden zwar längst nicht alle deutschen Könige, aber doch der überwiegende Teil auch zu Kaisern des „Heiligen Römischen Reichs“ gekrönt und stellten damit sowohl die offizielle Schutzmacht des christlichen Abendlandes als auch des Kirchenstaats und des Papsttums dar. Deshalb wurde dieses Reich auch als heilig bezeichnet.

Das Heilige Römische Reich war als direktes Nachfolgereich zum Römischen Reich gedacht. Denn laut dem Buch Daniel sollte die Apokalypse eintreten, sobald vier Großreiche untergegangen wären.

Im mittelalterlichen Christentum wurde die Weissagung des Propheten in eine Vier-Reiche-Lehre überführt und weiterentwickelt. Diese Lehre beruhte auf die Interpretationen verschiedener Kirchengelehrten und Geschichtsschreiber. Der Kirchenvater Hieronymus erklärte bereits in der Antike, dass Babylon unter Nebukadnezar II. das erste Weltreich war, welches unterging. Diesem folgten laut Hieronymus das Perserreich und das antike Griechenland.

Laut dem französischen Rabbiner Raschi war das Alexanderreich, dass zweite untergegangene Reich. Einig waren sich alle Interpretationen, dass das Römische Reich als viertes und letztes Weltreich, niemals untergehen dürfe. Um die Apokalypse abzuwenden, wurde das Heilige Römische Reich auf dem kulturellen Fundament des einstigen Imperiums errichtet.

Dieses Heilige Römische Reich sollte die Werte des wahren Christentums schützen. Mit der Reichsteilung des Römischen Reiches im Jahr 395 wurde zunehmend auch die römische Welt geteilt. Als es dann zum Großen Schisma im Jahr 1054 kam und sich das Christentum in eine orthodoxe Kirche (Ostkirche) und eine römisch-katholische Kirche (Westkirche) spaltete, kam es auch zum religiösen Bruch zwischen dem Oströmischen Reich und dem Rest der christlichen Welt. Somit sollte das Heilige Römische Reich ein Nachfolger des Weströmischen Reiches mit Rom als religiösen Zentrum sein. Und die Kaiser des Neuen Roms sollten nicht nur die Schutzmacht der europäischen Staaten, sondern auch der christlichen Weltordnung sein.

Dieses „Heilige Römische Reich“ umfasste große Teile Europas bis hin zur Provence und setze sich aus den Teilkönigreichen Deutschland, Burgund und (Nord-) Italien zusammen.

Der deutschsprachige Teil dieses Reichs wurde später mit dem Namen „Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation“ bezeichnet, um eine Abgrenzung zu den Teilreichen Burgund und Italien vorzunehmen. Es zeigte sich schon früh eine starke Stellung der Herzogtümer. Einfluss und Macht des deutschen Königs wurden im Laufe der Jahrhunderte immer unbedeutender.

heilige römische reich karte

Ausdehnung des Heiligen Römischen Reiches: Links im Jahr 962 (Gründung), mittig im Jahr 1200 mit größter Ausdehnung, rechts 1806 zum Zeitpunkt der Auflösung

Der Rückgang hatte Ursachen. So war der Titel des römisch-deutschen Kaisers zugleich mit der Verpflichtung verbunden, als Schutzmacht für das christliche Europa zu fungieren. Gleichzeitig hatten die Kaiser noch andere Verpflichtungen und andere Titel. So war bereits Otto der Große zwar Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, aber gleichzeitig auch Herzog von Sachsen, Ostfränkischer König und König von Italien.

Jeder Titel war verknüpft mit einem Herrschaftsanspruch und einer Herrschaftsverpflichtung. Dadurch entstanden Interessenkonflikte zwischen den Untertanen und Regionen, welche er als Herrscher und Schutzmacht befriedigen musste.

Um nicht eine Region zu sehr zu bevorzugen, reisten die Herrscher durch das ganze Land, hatten somit keine echte Hauptstadt und verbrachten stattdessen ihre Verwaltungsangelegenheiten an vielen Wirkungsstätten. Man bezeichnet diese Lossagung von nur einem Regierungssitz, hin zu mehreren Wirkungsstätten als Reisekönigtum mit Pfalzen – Königspfalz oder Kaiserpfalz.

Neben den Interessenkonflikten gab es auch Sprachbarrieren zwischen den verschiedenen Völkern im Heiligen Römischen Reich, genauso wie ein unterschiedliches Brauchtum und andere kulturelle Unterschiede. Zwar sollten diese Unterschiede einem gemeinsamen Wertekatalog – im Sinne des Christentums – untergeordnet werden, jedoch erwies sich dies als schwierig.

Die Zersplitterung des Reichs in immer kleinere Gebilde von geistlichen und weltlichen Herrschaften zeigt eine deutlich abweichende Entwicklung von der anderer europäischer Staaten wie etwa Frankreichs und Englands, wo sich relativ früh eine nationale Einheit unter einer Führung etablierte.

Mit der Goldenen Bulle durch Kaiser Karls IV. im Jahr 1356 wurde die Institution des bereits vorher existierenden, aber nicht klar reglementierten Kurfürstenkollegiums auch staatsrechtlich begründet. Dieses wählte den deutschen König. Denn im Gegensatz zu den erblichen Monarchien etwa Frankreichs und Englands war das deutsche Königtum ein Wahlkönigtum.

Wie?
Die Kurfürsten besaßen eine Kurwürde, welche als das Recht zur Wahl des deutsch-römischen Königs bezeichnet wurde. Der Titel deutsch-römischer König enthielt zugleich den Anspruch auf den Kaisertitel. Somit wählten die Kurfürsten ihren König direkt und ihren Kaiser indirekt.

Nicht zuletzt dieser Tatsache ist der Umstand geschuldet, dass besonders die Kurfürstentümer immer mächtiger wurden und bald schon eine fast königsgleiche Stellung einnahmen.

Eines dieser Kurfürstentümer war die Markgrafschaft Brandenburg, welches die Keimzelle zum späteren Königreich Preußen werden sollte.

Preußen erwuchs im Deutschordensstaat im Osten

Wenn man den Bogen großzügig weit spannt und sich ein wenig schöpferischen Freiraum bei der Interpretation erlaubt, könnte man durchaus sagen, dass die Anfänge des Königreichs Preußen im Nahen Osten liegen. Genauer gesagt, im Heiligen Land zur Zeit der Kreuzzüge. Wie kommt es zu dieser merkwürdigen Verbindung? Nun, der Deutsche Orden, einer der großen christlichen Ritterorden, wurde nach dem Fall der Kreuzfahrerstaaten seiner eigentlichen Aufgabe entledigt, nämlich dem Schutz eben dieser Staaten und der Pilgerrouten im Heiligen Land. Wie auch die Templer und Johanniter suchte der Deutsche Orden neue Ziele.

Der Hilferuf des polnischen Herzogs Konrad von Masowien im Jahr 1225 kam also wie gerufen. Es ging darum, die heidnischen Pruzzen zu bekehren, welche im Gebiet des späteren Preußens beheimatet waren. Sie sind auch der Namensgeber Preußens, eine Ehre, auf welche sie vermutlich gerne verzichtet hätten, ging doch damit gleichzeitig auch ihr Untergang einher.

Der Deutsche Orden bekämpfte also die Pruzzen, nahm das Land in Besitz und gründete den Deutschen Ordensstaat. Die rechtliche Absicherung hierzu erlangte der Orden durch die Bulle von Rimini 1226, mit der Kaiser Friedrich II. einer in der Weltgeschichte beliebten Unsitte folgte, indem er, wenn man es genau nimmt, etwas verschenkte, was ihm eigentlich gar nicht gehörte. Doch nachdem 1234 auch der Papst den ganzen Handel bestätigte, war die Gründung des Ordensstaates im wahrsten Sinne des Wortes abgesegnet. Um die eroberten Besitztümer des Deutschen Ordens rechtlich abzusichern, wurde der Hochmeister des Ordens in den Stand eines Reichsfürsten erhoben.

Deutschordensstaat

Gebiet des Deutschordensstaates

Der Ordensstaat wurde ein echter Machtfaktor im Ostseeraum und zunehmend als Bedrohung für die Interessen Polens und Litauens empfunden. In der Schlacht von Tannenberg 1410 erlitten die Ordensritter gegen ein vereinigtes Heer beider Länder eine schwere Niederlage. Damit ging die Machtstellung der Ordensritter verloren.

Teile des Ordensstaates wurden im Zuge der nachfolgenden Geschehnisse dem Königreich Polen zugeschlagen. Andere Gebiete des Ordensstaates wurden ein Lehen der polnischen Krone, welche sich zwar selbst verwalten konnten, allerdings dem Königreich Polen unterstanden. Dieser Umstand sollte später noch eine Rolle spielen, so wie übrigens auch eine besondere Personalie. Denn in eben jene Zeit fällt auch die Übernahme des Amts des Hochmeisters des Deutschen Ordens durch Albrecht von Brandenburg-Ansbach.

1517 war in Deutschland die Reformation ausgebrochen. Aus unterschiedlichen Gründen ergab es sich, dass ausgerechnet Martin Luther besagtem Albrecht von Brandenburg-Ansbach, dem Hochmeister eines katholischen Ritterordens, den Rat gab, den Ordensstaat in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln, was dieser dann auch in die Tat umsetzte. Im gleichen Atemzug wurde aus dem katholischen Ordensstaat ein protestantisch geführtes Herzogtum Preußen, welches allerdings ein Lehen des polnischen Königs blieb. Und Albrecht von Brandenburg-Ansbach aus dem Hause Hohenzollern war letzter Hofmeister des Ordensstaates und wurde nun zu Albrecht von Preußen. Festgehalten wurden diese Änderungen im Vertrag von Krakau im Jahr 1525.

Herzogtum Preußen

Das Herzogtum Preußen 1576

Und so entstand über dynastische Wege die Verknüpfung zwischen der Mark Brandenburg, dem Ordensstaat hin zum Herzogtum Preußen. Das Herzogtum Preußen bestand zwischen 1525 und 1618, bevor es zwischen Brandenburg und Preußen eine noch tiefere Verflechtung gab.

Die Politik der brandenburgischen Hohenzoller war darauf ausgerichtet, ihre Macht geschickt durch Neuerwerbungen zu erweitern. Dies geschah mitunter durch Eheschließungen, da man darauf spekulierte, Erbansprüche – im Falle eines Todes – zu erhalten.

Am 30. Oktober 1594 heiratete der damalige Kurprinz von Brandenburg, namens Johann Sigismund, die Tochter des preußischen Herzogs. Als dann im Jahr 1605 Herzog Albrecht Friedrich von Preußen geisteskrank und regierungsunfähig wurde, übernahm zuerst Sigismund Vater – Joachim Friedrich von Brandenburg – die Regentschaft und nach dessen Tod (1608) Sigismund selbst die Regierungsgeschäfte.

Und als im Jahr 1618 der preußische Herzog Albrecht verstarb, wurde Sigismund von Brandenburg zum Erben und so drangen die Brandenburger endgültig ins preußische Herzogtum vor. Sigismund, welcher bereits seit dem Tod seines Vaters (1608) der Kurfürst von Brandenburg war, wurde nun auch zum Herzog von Preußen. Aus dem Herzogtum Preußen wurde das Kurfürstentum Brandenburg-Preußen, welches in Personalunion geführt wurde.

Erst ab dieser Zeit kann man also von einer zunehmend engeren Verknüpfung der deutschen und preußischen Geschichte sprechen. Denn ab diesem Zeitpunkt lagen das Amt eines Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches und eines preußischen Herzogs in Polen bei einer Person. Zuvor bestehende Verbindungen gingen nicht über solche hinaus, wie sie auch mit vielen anderen Teilen in Europa bestanden.

brandenburg preußen karte

Gebiete von Brandenburg-Preußen, rot= preußisches Stammgebiet, orange = brandenburgische Stammgebiet, grün und gelb = Erwerbungen zwischen 1640-88 nach dem Zusammenschluss

Brandenburg-Preußen bestand bis ins Jahr 1701. Dann ließ sich Friedrich III. von Brandenburg zum König von Preußen krönen. Der damalige Kaiser Leopold I. sicherte zu, Friedrichs Königstitel im Inneren des Heiligen Römischen Reiches und auch außerhalb anzuerkennen. Somit blieb Friedrich III. zwar Kurfürst von Brandenburg, aber erhöhte den Titel Herzog von Preußen zum König von Preußen. Fortan nannte sich Friedrich III. auch Friedrich I. von Preußen.

Die deutsche Staats- und Regierungsform war ein Wahlkönigtum

Die ursprüngliche Regierungsform des ostfränkischen Reichs, aus dem dann Deutschland erwuchs, war das erbliche Königtum, wie es im Frankenreich bestand. Nachdem der Kindskönig Ludwig IV. – als letzter Karolinger – im Jahr 911 gestorben war, folgten die Herzöge jedoch dem Beispiel der althergebrachten Herzogswahl und wählten mit Konrad I. einen neuen König, der allerdings noch ein Franke war.

Die Königswahl wurde nun beibehalten und mit der Wahl des Sachsen Heinrich I. wurde erstmals ein Nicht-Franke König des Reichs. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Abkopplung vom alten Frankenreich getan. Das Wahlkönigtum etablierte sich dauerhaft auf dem Gebiet des späteren Deutschlands.

Der König wurde von einem anfangs nicht näher bestimmten Kreis bedeutender Fürsten des Reichs „gekürt“, welcher sich im Laufe der Zeit auf nur noch 7 Kurfürsten reduzierte. Dies waren die 3 geistlichen Erzbistümer Mainz, Köln und Trier sowie die 4 weltlichen Herrschaften, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und eben jener Markgraf von Brandenburg.

Im Zuge des Dreißigjährigen Kriegs wuchs die Zahl der Kurfürsten mit Bayern zunächst auf 8 an, später kamen weitere hinzu. Die Kaiserkrone hingegen war, wie bereits beschrieben, rechtlich betrachtet keine deutsche Angelegenheit, sondern stand mit der gesamten Christenheit in Zusammenhang und wurde bis Maximilian I. durch den Papst verliehen.

Preußen Staats- und Regierungsform war bestimmt durch die Erbmonarchie der Hohenzollern

Preußen hingegen war zu Beginn eine religiöse Herrschaft und damit zutiefst dem Katholizismus verpflichtet. An der Spitze stand der Hochmeister des Ordens. Die Ordnung einer Klostergemeinschaft wurde zur Grundlage der Struktur auch des Ordensstaates. Diese wurde an die besonderen Bedingungen angepasst, welche sich durch die militärische Komponente eines Ritterordens und die Erfordernisse einer staatlichen Herrschaft ergaben.

Wie bereits geschildert folgte später die Umwandlung in ein weltliches Herzogtum, womit sich auch eine erbliche Dynastie etablierte, die der Hohenzollern.

Die Zeit als Herzogtum fand aber bereits 1701 ihr Ende. Mit Friedrich III. von Brandenburg kam ein ehrgeiziger Herrscher an die Macht, welcher die Stellung des nicht zum Reich gehörenden Preußens dazu nutzen wollte, sich der Zeit entsprechend als absolutistischer Herrscher noch mehr in Szene zu setzen. Er strebte die Königswürde an.

Als protestantischer Herrscher wendete er sich mit seinem Anliegen naturgemäß nicht an den Papst, sondern an den habsburgischen Kaiser in Wien, welcher sich durch weitreichende Zusagen Friedrichs, etwa einer militärischen Beistandsverpflichtung, überzeugen ließ. Den Thron bestieg der Kurfürst aus dem Hause Hohenzollern dann als König Friedrich I. in Preußen.

Man beachte, dass die Königswürde nur für Preußen galt, nicht für das dem Reich zugehörige Brandenburg. Und ein weiterer Punkt ist von Bedeutung: Friedrich war nicht König „von“ Preußen. Die Krone bezog sich auf die Person des Königs, Preußen selbst galt zunächst nicht als Königreich. Dies hätte Verwerfungen mit dem polnischen König mit sich gebracht, welcher ja, wie bereits erwähnt, einen Teil Preußens zu seinem eigenen Königreich zählte.

Unterschiedlicher Staatsaufbau von Deutschland und Preußen

Die politische Ordnung Deutschlands und Preußens unterschied sich fundamental. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war anderen Staatsgebilden übergeordnet. So unterstand etwa das Königreich Böhmen dem deutschen König, ebenso wie die Kurfürsten und alle anderen weltlichen und geistlichen Territorien im Reich. Diese formale Klammer stand allerdings im Gegensatz zu den tatsächlichen Machtverhältnissen. Während die Fürsten immer mächtiger wurden, verlor das deutsche Königtum zunehmend seine Durchsetzungsfähigkeit.

Anders als Deutschland mit seinen vielen untergeordneten Herrschaften und Verflechtungen war Preußen ein für sich selbst stehendes Staatsgebilde mit einer straffen Organisation, welches nach Tannenberg aber zunehmend in Lehnsabhängigkeit der polnischen Krone geriet. Spätestens seit der Erhebung zum Königreich endete genau genommen die eigenständige Geschichte Preußens, denn nun war sie fest mit Brandenburg und dem Hause Hohenzollern und damit mit der deutschen Geschichte verbunden.

Unterschiede in der völkerrechtliche Stellung zwischen Deutschland und Preußen

Deutschland war ein eigenständiges Königreich, welches anderen Fürstentümern übergeordnet, selbst aber eines von 3 Teilreichen innerhalb des Heiligen Römischen Reichs war. Es gab aufgrund dynastischer Verbindungen jedoch zahlreiche Überschneidungen. So gab es zu den unterschiedlichsten Zeiten die sogenannte Personalunion. Der sächsische Kurfürst war zeitweise auch König von Polen. Der Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg bzw. später Hannover war seit 1714 auch König von England. Es gab noch viele andere solcher Verflechtungen.

Eine der welthistorisch folgenreichsten war sicher die Verbindung des Erzherzogtums Österreich und dem Königreich Ungarn, woraus sich später die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie entwickelte.

Das politische Gegenstück dazu bildete sich durch die Verbindung von Brandenburg-Preußen zum Königreich Preußen. Der Dualismus zwischen den beiden letztgenannten dominierte die neuere deutsche Geschichte seit 1740 und führte am Ende zur Bildung des zweiten Deutschen Kaiserreichs unter Ausschluss Österreichs.

Die genannten Überschneidungen und Verflechtungen waren in manchen Fällen nur temporär, in anderen von Dauer. Völkerrechtlich veränderten sie aber nicht die Situation Deutschlands. Durch Personalunion wurden weder Polen noch England oder Ungarn zu einem Teil Deutschlands. Und ebenso gilt dies auch für Preußen, welches eben zunächst nur durch die Personalunion des Kurfürsten von Brandenburg mit Deutschland verbunden war. Doch dies sollte sich in späteren Zeiten ändern.

Gemeinsame historische Entwicklung des Staates Preußens und dem Deutschen Reich

Im 18. Jahrhundert lag die tatsächliche Macht in Deutschland längst nicht mehr beim deutschen König. Deutschland war schon lange zu dem berühmten Flickenteppich aus zahlreichen Kleinstaaten geworden. Die großen Territorien, vor allem die Kurfürstentümer, herrschten de facto in eigener Herrlichkeit, führten gar eine eigene Außenpolitik, was rechtlich gesehen eigentlich nicht möglich war.

Selbst der deutsche König, welcher seit Albrecht II. fast ausnahmslos vom Haus Habsburg gestellt wurde, baute nur noch auf die eigene Hausmacht aus dem Länderkonglomerat vor allem rund um Österreich.

Mit der Personalunion der brandenburgischen Kurfürsten mit Preußen wurde auch die Grundlage für genau das „Preußen“ gelegt, welches nun in immer stärkerem Maße die deutsche Geschichte beeinflussen und später dominieren sollte.

1740 bestieg der Sohn des sogenannten Soldatenkönigs Friedrich-Wilhelm I. den Thron als Friedrich II. von Preußen. Noch im selben Jahr löste dieser Preuße den ersten schlesischen Krieg gegen die Habsburgerin Maria Theresia aus, es folgte ein weiterer schlesischer Krieg und der siebenjährige Krieg, der fast alle europäischen Großmächte erfasste und sogar auf dem nordamerikanischen Kontinent und in Indien seine Kriegsschauplätze fand. In diesem Krieg war Preußen eine Kriegspartei, welche mit Großbritannien verbündet war. Ihre Kriegsgegner waren die Habsburger, also Österreich, aber auch Frankreich, Russland, Spanien und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Preußen behauptete sich, obwohl es zeitweise dem Untergang nahe war und wurde so in den Kreis der europäischen Großmächte aufgenommen. Es ist bezeichnend, dass seit dem 18. Jahrhundert als Großmächte neben England, Frankreich und Russland auch Österreich und Preußen genannt werden. Von einem Deutschland ist dabei nicht die Rede.

Zum Ende des 18. Jahrhunderts nahmen die Konflikte zwischen Preußen bzw. dem Haus Hohenzollern und Österreich mit den Habsburgern an der Spitze immer weiter zu. Doch in Frankreich brach 1789 die Französische Revolution aus, deren Ideen alle absolutistischen Monarchien in Europa gefährdete. Und deshalb schlossen Österreich und Preußen ein Zweckbündnis gegen das revolutionäre Frankreich.

Während der Revolution in Frankreich stieg ein gewisser Napoleon Bonaparte in den Reihen der französischen Elite immer weiter auf. Als Absolvent einer Militärschule, welche er bereits mit 16 Jahren mit der Ernennung zum Offizier abschloss, genoss er eine umfangreiche militärische Ausbildung, interessierte sich für Philosophie und Staatswesen. Außerdem lehnte er den Absolutismus in Frankreich ab und war Verfechter eines Konstitutionalismus, also einer Monarchie – wie sie in Großbritannien vorlag.

Im Zuge der Revolution wurde Bonaparte zum Ersten Konsul der neuen Regierung, welche am 13. Dezember 1799 die neue Verfassung präsentierte. Aufstieg und Machtsicherung verdankte er dem Revolutionsheer. Anstelle von Wahlen wurden Volksabstimmungen eingeführt. Bei seiner Ernennung zum Kaiser der Franzosen stimmten 3,5 Mio. Franzosen für Bonaparte und 2,5 Mio. gegen ihn.

Zwischen 1804 und 1814/15 bestand das Erste Französische Kaiserreich, eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbmonarchen an der Spitze. Kaiser der Franzosen war Napoleon Bonaparte bzw. Napoleon I.

Ab diesem Zeitpunkt strebte Napoleon an, dass das Französische Kaiserreich als legitimes Nachfolgereich des Römischen Reiches anerkannt werden würde. Damit wäre das Heilige Römische Reich als Schutzmacht des Christentums überflüssig.

In insgesamt vier Koalitionskriegen verwickelte Frankreich alle anderen Staaten in Europa, unter anderem das Heilige Römisch Reich, Preußen und Österreich. Durch den Italienfeldzug (1796/97) wurde der Kirchenstaat in Italien abgeschafft und Frankreich ersetzte diesen durch eine Römische Republik. Solche Tochterrepubliken als Satellitenstaaten entstanden in der Schweiz und Italien, welche als Verbündete im Zweiten Koalitionskrieg an der Seite Frankreich standen.

Im dritten Koalitionskrieg standen bereits das Kurfürstentum Bayern und Württemberg an der Seite von Napoleon. Vor dem vierten Koalitionskrieg überzeugte Napoleon die deutschen Gliedstaaten davon, dass das Heilige Römisch Reich keine ausreichende Schutzmacht mehr für Europa sei. Stattdessen drängte der Franzose darauf, einen Bund aus deutschen Gliedstaaten gründen zu lassen. Dieser Rheinbund bestand zwischen 1806 und 1813, welchem sich die meisten deutschen Mitgliedsstaaten des Heiligen Römischen Reiches anschlossen.

Im vierten Koalitionskrieg war der Rheinbund bereits Verbündeter Napoleons gegen Preußen, Sachsen, Schweden, Russland und das Vereinigte Königreich.

Da nun sämtliche Mitgliedsstaaten dem Rheinbund angehörten, erlosch die Legitimität des Heiligen Römischen Reiches. Am 6. August 1806 wurde das Reich praktisch aufgelöst, da Kaiser Franz II. – durch Drängen Napoleons- auf die Reichskrone verzichtete. Fortan war Deutschland kein Staat, sondern bestand aus vielen kleinen Einzelstaaten.

Im Königreich Preußen, welches niemals Teil des Rheinbundes war, begannen ab 1806 entscheidende Umwälzungen, welche als preußische Reformen in die Geschichtsschreibung eingingen. Diese betrafen das Militär, das Bildungssystem, die Wirtschaft und die Kultur. Ab 1813 führte Preußen die allgemeine Wehrpflicht ein, wodurch das Heer auf über 300.000 Mann anwuchs. Durch diese Prozesse baute Preußen seine Großmachtstellung in Europa weiter aus.

Der Russlandfeldzug von 1812 scheiterte für Napoleon, wodurch dessen Machtanspruch geschwächt wurde. Als dann 1813 die sogenannten Befreiungskriege gegen Napoleon einsetzen, stand Preußen auf der Seite mit anderen deutschen Einzelstaaten – wie Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin oder Württemberg. Die Völkerschlacht bei Leipzig am 16. bis 19. Oktober 1813 besiegelte Napoleons Niederlage, beendete die Befreiungskriege und die Vormachtstellung Frankreichs in Europa.

Während der Zeit der Befreiungskriege entstand auf deutschem Territorium eine antifranzösische Haltung, welche zur Basis eines deutschen Nationalismus wurde. Wie bereits beschrieben, sollte die Vereinigung der deutschen Staaten noch bis 1871 andauern, aber im Zeitraum dieser Kleinstaaterei erwuchsen Ideen eines geeinigten Deutschlands.

Das Deutschlandlied, welches die Nationalhymne Deutschlands ist, transportiert diese Idee von Einigkeit, Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland. Dieses stammt von Heinrich Hoffman von Fallersleben – wurde von ihm am 26. August 1841 auf Helgoland verfasst und dieses trägt bereits die Botschaft bzw. die Forderung zu einem gesamtdeutschen Reich, welches 1871 auch hergestellt wurde.

Die Farben Schwarz-Rot-Gold, welche heute die Nationalflagge Deutschlands zieren, sind drei Farbsymbole der Napoleonischen Befreiungskriege und stehen für:

  • Schwarz für die Nacht, welche während der Fremdherrschaft über Deutschland lag
  • Gold für die errungene Freiheit
  • Rot wie das Herzblut, welches für diese Freiheit vergossen wurde

Die Idee zur Schwarz-Rot-Goldenen Fahne wurde erstmals auf dem Hambacher Fest von 1832 öffentlich gemacht. Das Königreich Preußen entwarf allerdings eine Gegenfahne, welche ab 1867 in die Verfassung aufgenommen wurde. Diese Fahne war Schwarz-Weiß-Rot.

reichsflagge deutsches reich

Reichsflagge des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs

Das Rot-Weiße wurde aus der Flagge des Heiligen Römischen Reiches übernommen. Schwarz und weiß waren die Farben des Stammwappens der Hohenzollern. Diese Reichsflagge sollte die erste Flagge des deutschen Kaiserreichs (1871-1918) werden. Unter den Nationalsozialisten (1933-45) erhielt die Reichsflagge wieder Verwendung, um damit den Protest gegen die Republikjahre (1918-33) auszudrücken.

Der Deutsch-Französische Krieg von 1870 bis 1871 war noch einmal ein Aufblühen alter Rivalitäten zwischen Frankreich auf der einen Seite und einer Koalition zwischen dem Norddeutschen Bund, welcher von Preußen angeführt wurde und mehrerer verbündeter süddeutschen Staaten, wie Hessen-Darmstadt, Bayern, Württemberg und Baden. Um geeinigten Widerstand gegen Frankreich herzustellen, wurde die gesamtdeutsche Lösung vorangetrieben – welche dann 1871 mit der Reichsgründung des Deutschen Kaiserreichs unter Kaiser Wilhelm I. von Preußen umgesetzt wurde. Erster Reichskanzler wurde Otto von Bismarck, ein Politiker aus Preußen.

freistaat preußen im deutschen reich

Preußens Gebiete im Deutschen Reich

Nach Abschaffung der Monarchie (1918) durch die Novemberrevolution wurde das Königreich Preußen zum Freistaat Preußen, welcher mit dem Preußenschlag von 1932 in die Republik integriert wurde. Ab diesem Zeitpunkt hörte Preußen völkerrechtlich auf, eigenständig zu sein. Während der NS-Zeit existierte ein preußischer Innenminister, welcher für die Belange des Reichsstaates Preußens zuständig war. Dies war ab 1935 Hermann Göring.

Das Ende Preußens und deren Konsequenzen

Preußen als staatliches Gebilde ist im Gegensatz zu Deutschland mittlerweile ein abgeschlossenes Kapitel der Geschichte. Und das hat einen tiefgreifenden Grund. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs haben die Entscheidung, den Staat Preußen komplett zu zerschlagen, ganz bewusst getroffen. Es ging nicht um die endgültige Auflösung Deutschlands, sonder um das Ende Preußens.

Nicht zuletzt dadurch wird klar, welchen Stellenwert die Alliierten dem Staat Preußen beimaßen und seiner Rolle in der Geschichte. Wie sich aus dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 des alliierten Kontrollrats vom 25. Februar 1947 ersehen lässt, verband man mit Preußen und dem Haus Hohenzollern vor allem den preußischen Militarismus und damit auch das Weltmachtstreben seit Wilhelm II. und den Ausbruch des Ersten Weltkrieges.

Die viel zitierte Formel, dass von Deutschland nie wieder ein Krieg ausgehen dürfe, führte also nicht, wie man vielleicht hätte erwartet können, zum Ende Deutschlands, sondern zur Zerschlagung Preußens, welches als Ursache für die Kette von Ereignissen betrachtet wurde, welche zu den beiden Weltkriegen führten.

Heute ist Deutschland eingebunden in die Europäische Union. Das Territorium des ehemaligen preußischen Staates teilt sich in polnisches Staatsgebiet und in die russische Exklave Kaliningrad, dem ehemaligen Königsberg.

Von einer Gleichsetzung Deutschlands mit Preußen kann trotz aller Verflechtungen und Gemeinsamkeiten also nicht die Rede sein. Die weltgeschichtlichen Folgen aus der eigentlich recht kurzen Zeit ihrer gemeinsamen Geschichte hingegen prägen die Welt bis heute.


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