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Was ist ein Grenzregime: Definition und Bedeutung


was ist ein Grenzregime

Das Grenzregime ist die Gesamtheit aller Verwaltungsbereiche, welche zur Sicherung von Außengrenzen geschaffen wurden.

Was ist ein Grenzregime: Definition und Bedeutung

Das Wort Regime stammt vom Französischen régime ab und bedeutet Staats– oder Regierungsform. Ursprünglich stammt das Wort von dem lateinischen regimen ab und bedeutet Lenkung, Leitung oder Regierung. Das Verb dazu ist regere und bedeutet übersetzt lenken, herrschen oder auch geraderichten. Das militärische Regiment leitet sich ebenfalls vom lateinischen regimen ab.

Im Allgemeinen ist „Regime“ abwertend konnotiert und wird benutzt, wenn es um die Bezeichnung von Herrschafts- und Regierungsformen geht, die gewaltsam an die Macht gekommen sind, etwa Putschregierungen oder solche, die nicht demokratisch gewählt wurden wie beispielsweise Diktaturen.

Im wissenschaftlichen Rahmen wird der Begriff Regime neutral für „Regelwerk“ oder „Ordnungssystem“ verwendet. Regime beinhalten Prinzipien, Normen, Handlungsabläufe und Entscheidungsverfahren, an die sich alle zu halten haben, die sich innerhalb eines solchen Systems befinden oder sich innerhalb eines solchen Rahmens bewegen.

Ein Grenzregime regelt also alles, was mit der Grenzsicherung und der Grenzkontrolle eines bestimmten Gebietes zu tun hat, seien es institutionelle, technische, verwaltungstechnische oder gesetzgebende Maßnahmen. Dabei kann Grenzschutz als Schutz eines Staatsgebietes oder eines überstaatlichen Hoheitsgebiets verstanden werden, wie beispielsweise das der Europäischen Union. Die Außengrenzen werden überwacht, kontrolliert und verteidigt. Überprüft werden nicht nur Personen, sondern auch Güter. Denn es geht nicht darum, Menschen davon abzuhalten, dass diese einreisen können, sondern es geht um Gefahrenabwehr.

Grüne und Blaue Grenzen

Grenzen, auch die von Nationalstaaten, sind für diejenigen, die sie überschreiten, oft unsichtbar. Ein Schlagbaum, eine Mauer oder Stacheldraht markieren oftmals eine Grenze. Aber zwischen diesen befestigten Grenzabschnitten und zugelassenen Grenzübergangsstellen befinden sich häufig Abschnitte, die entlang landschaftlicher Gegebenheiten verlaufen und weniger intensiv kontrolliert werden. Diese Abschnitte werden dann als Grüne Grenze bezeichnet. Verläuft eine solche Grenze auf dem Wasser, ist oftmals die Rede von einer Blauen Grenze.

Auch die Binnengrenzen der Europäischen Union werden häufig als Grüne Grenzen bezeichnet. Dies hängt mit dem sogenannten Schengener Abkommen zusammen. Hierin verpflichten sich die Mitgliedstaaten der EU zum Verzicht auf Grenzkontrollen und erlauben stattdessen den Grenzübertritt an jeder beliebigen Stelle.

Merkmale des Grenzregimes

Erst durch ein Grenzregime wird eine Grenze sichtbar, bemerkbar und erfahrbar. Ein Grenzregime legt nicht nur die Grenze fest, sondern auch deren Durchlässigkeit und den Umgang mit Grenzüberschreitungen. Ohne Grenzen bräuchte es keine Grenzschutzsysteme, die versuchen, Sicherheit zu vermitteln, indem sie die Reisefreiheit einschränken und Menschen abweisen können, die nicht die Kriterien des Regelwerks erfüllen.

Der Begriff Grenzregime ist eine Art Sammelbegriff, der alles umfasst, was ein Land an Maßnahmen und Einrichtungen bereithält, um die Grenzen seines Staats- oder Herrschaftsgebiets zu sichern. Dazu gehören immer die Außenpolitik, eine Ausländergesetzgebung und der praktizierte Grenzschutz vor Ort.

Grenzregime in Deutschland

Deutschland grenzt an insgesamt neun Länder. Kein Land in Europa hat mehr Nachbarländer. Die Grenzlänge beträgt insgesamt fast 3900 Kilometer. Eine solche Ausgangssituation erfordert eine sehr ausgefeilte Außenpolitik, schließlich können die verschiedenen Nachbarländer nicht über einen Kamm geschert werden. Die kulturellen Unterschiede sind immens und die deutsche Geschichte verpflichtet zu viel Fingerspitzengefühl.

Von Deutschland gingen zwei Weltkriege aus und es gibt kein Land in Europa, das nicht von diesen Kriegen betroffen gewesen wäre. Die deutsche Außenpolitik muss sich gerade in militärischen Angelegenheiten sehr vorsichtig bewegen, was eventuell zögerliche Entscheidungen und solche hinter den Kulissen zur Folge hat.

Die vier Säulen des deutschen Grenzregimes sind:

  • die Außenpolitik
  • der Grenzschutz
  • die Einbindung der Grenzbevölkerung
  • die Ausländergesetzgebung

Deutsche Außenpolitik

Die deutsche Außenpolitik muss sich, auch bei der Grenzsicherung, im Rahmen der EU-Richtlinien bewegen. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Deutschland den europäischen Vorstellungen bei der Gestaltung eines Grenzregimes verpflichtet. Mit der Osterweiterung der EU im Jahr 2004 wurde die EU-Außengrenze von Deutschland weg in Richtung Osten verschoben. Zuvor verlief die EU-Grenze entlang der deutschen Ostgrenze. Doch seit der Osterweiterung verläuft sie entlang der polnischen und tschechischen Grenze. Deutschland ist nun umgeben von EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen der Schweiz. Sicherheitspolitisch ist die EU-Osterweiterung für Deutschland extrem vorteilhaft.

„Sicherer Herkunftsstaat“

Im Zusammenhang mit der Asylgesetzgebung ist sowohl in der EU als auch in Deutschland die Regelung um den „sicheren Herkunftsstaat“ zu sehen. Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen und in Deutschland Asyl suchen, werden abgelehnt und in ihre Heimatländer zurückgeschickt oder bei Bedarf auch dahin abgeschoben. Der deutsche Gesetzgeber nimmt an, dass in diesen Ländern keine politische Verfolgung existiert und Menschen aus diesen Ländern deswegen prinzipiell kein Asyl beantragen müssen. Dazu gehören beispielsweise alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Deutschland ist also ausschließlich von „Sicheren Herkunftsstaaten“ umgeben.

„Sicherer Drittstaat“

Mit einem sogenannten sicheren Drittstaat ist das erste Einreiseland in den Schengen-Raum gemeint, das ein Asylsuchender betritt. Wer einen Asylantrag stellt, muss dies in dem sicheren Drittstaat tun und kann nicht einfach weiterreisen und in einem beliebigen anderen Schengen-Mitgliedsstaat Asyl beantragen. Ist das erste Einreiseland beispielsweise Italien, dann ist eine Asylbeantragung in Deutschland nicht mehr notwendig. Sie muss in dem „sicheren Drittland“ Italien erfolgen.

Ausbildungs- und Ausstattungshilfe

Seit 1990 leistet Deutschland Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für Länder Mittelosteuropas, die der EU beitreten möchten. Schon seit 1961 unterstützt Deutschland vor allem afrikanische Länder. Dass dadurch gleichzeitig deutsche Interessen umgesetzt werden sollen, ist selbstredend. Das Ausstattungshilfeprogramm der Deutschen Bundesregierung versorgt diese Staaten im polizeilichen und militärischen Bereich und in der Rauschgiftbekämpfung mit Ausrüstung, aber nicht mit Waffen und Munition. Verantwortlich für dieses Programm sind das Verteidigungsministerium, das Auswärtige Amt und das Innenministerium.

Deutscher Grenzschutz

Die Grenzschutzbehörde in Deutschland ist die Bundespolizei (früher: Bundesgrenzschutz). Ihre Befugnisse regelt das Bundespolizeigesetz (früher: Bundesgrenzschutzgesetz). Die Bundespolizei darf unter anderem Schleierfahndungen durchführen, an Auslandseinsätzen teilnehmen, auf Transitstraßen und Bahnhöfen tätig werden und das Bundesamt für Verfassungsschutz in der Funktechnik unterstützen. Der Grenzschutzbehörde gehören die meisten Polizeivollzugsbeamten an. Keine Polizeibehörde in Deutschland verfügt über mehr Vollzugsbeamte.

Deutsche Grenzbevölkerung

Das deutsche Grenzregime integriert auch die Bevölkerung in Grenznähe. Von ihr kommen ein Großteil der Hinweise über heimliche Grenzgänger, die verhaftet werden konnten. In Deutschland existieren private Bürgerwehren, die eng mit der Bundespolizei zusammenarbeiten. Es handelt sich um informelle Kooperationen, die in Brandenburg als „Sicherheitspartnerschaften“ offiziell institutionalisiert wurden. Mit der Ost-Erweiterung der EU und der dadurch bedingten Verschiebung der EU-Außengrenze nach Polen verringerte sich die Bedeutung der Zusammenarbeit der Bundespolizei mit den Bürgerwehren für den Grenzschutz.

Deutsche Ausländergesetzgebung

Das deutsche Ausländergesetz wurde im Jahr 2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt. Zusammen mit dem Asylgesetz bildet es die Grundlage für das deutsche Ausländerrecht. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Ein- und Ausreise von Ausländern und deren Aufenthalt in Deutschland. Im Asylgesetz wird das Asylverfahren in Deutschland geregelt.

Ein Asylsuchender, der aus einem sicheren Drittstaat mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist, kann noch im Transitbereichs des Flughafens zurückgewiesen werden. Die Fluggesellschaft muss ihn dann zurücktransportieren. Wer deutsches Staatsgebiet auf dem Land- oder Seeweg betritt, darf einen Asylantrag stellen. Kommt der Asylsuchende aus einem sicheren Drittstaat oder aus einem sicheren Herkunftsland, kann er dahin abgeschoben werden. Und da Deutschland von diesen sicheren Herkunftsländern umgeben ist, findet eine permanente Zurückweisung nach Italien, Polen usw. statt.

Grenzregime in Österreich

Die EU-Osterweiterung im Jahr 2004 führte auch für Österreich dazu, dass es nicht mehr die östliche Außengrenze der Europäischen Union ist. Östlich grenzt Österreich nun an die EU-Mitgliedstaaten Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien. An der Westgrenze befinden sich die Schweiz und Liechtenstein, die beide nicht zur EU gehören. Im Süden grenzt Italien an Österreich, im Norden ist es Deutschland. Österreich ist also umgeben von sicheren Staaten.

Außen- und Sicherheitspolitik in Österreich

Österreichs Sicherheitspolitik konzentriert sich auf die Abwehr von Terrorismus und auf internationale Militäreinsätze im Auftrag der UNO und der EU. Die Landesverteidigung obliegt dem Bundesheer. Ihr Oberbefehlshaber ist der Bundespräsident. Mit dem Eintritt in die EU 1995 übernahm Österreich die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Beide Bereiche sind Teile der europäischen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind.

Im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz von 1955 ist die immerwährende Neutralität festgeschrieben. Österreich hat als neutrales und bündnisfreies Land Beobachterstatus in der Westeuropäischen Union, dem militärischen Beistandspakt der Europäischen Union.

Außenpolitik in Österreich

Für die Außenpolitik ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zuständig. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Auslands-Kulturpolitik. Österreich möchte sich kulturell sichtbar machen und im eigenen Interesse zu allen Ländern weltweit Beziehungen pflegen. Als Mitgliedstaat der EU kann Österreich die EU-Außenpolitik mitgestalten und die vorhandenen Kontakte nicht nur zu den europäischen Nachbarländern, sondern vor allem auch zu afrikanischen, lateinamerikanischen und asiatischen Ländern vertiefen. Daneben sind einige wesentliche Schwerpunkte der österreichischen Außenpolitik folgende:

Grenzbevölkerung in Österreich

Alle Länder, die an Österreich grenzen, nehmen am Schengener Abkommen teil. Es finden also keine regulären Personenkontrollen an den österreichischen Grenzen statt. Wie in allen anderen Ländern auch ist die Grenzbevölkerung in das Grenzregime miteinbezogen. Der Grenzschutz ist auch in Österreich auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, wenn es um heimliche Grenzüberschreitungen geht.

Jährlich kommt es zu Zehntausenden von illegalen Grenzübertritten von Flüchtlingen aus dem Nahen und Mittleren Osten vor allem von der West-Balkan-Route herkommend. Dabei ist Österreich nicht nur Zielland, sondern auch Transitland für die illegale Weiterreise in andere EU-Länder. Viele Menschen werden von Schleppern heimlich nach Österreich gebracht. Zudem bietet das Alpenland viele Möglichkeiten der heimlichen Einreise über die Grüne Grenze.

Grenzschutz in Österreich

Der österreichische Grenzschutz ist Aufgabe der Sicherheitsverwaltung. Diese umfasst:

  • die Sicherheitspolizei (das ist in erster Linie die Bundespolizei)
  • das Pass- und Meldewesen
  • die Fremdenpolizei
  • die Überwachung des Ein- und Austritts in das Bundesgebiet
  • das Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen
  • das Pressewesen
  • Vereins- und Versammlungsangelegenheiten

Die Organisation der Sicherheitsverwaltung wird im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) geregelt. Das Bundesheer kann zu sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsätzen entsendet werden, beispielsweise für den Grenzschutz, bei hohen Aufgriffszahlen von illegalen Migranten.

Ausländergesetzgebung in Österreich

Die Ausländerbehörde wird in Österreich Fremdenpolizei genannt. Ihre Angelegenheiten werden durch das Fremdenpolizeirecht geregelt. Unterstellt ist sie den Bezirkshauptmannschaften und den Bundespolizeidirektionen. Das Niederlassungsrecht wird von den Niederlassungsbehörden umgesetzt, das sind die Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate in den Städten. In Wien unterliegen die Angelegenheiten der Fremdenpolizei, dem Fremdenpolizeilichen Büro der Landespolizeidirektion.

Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) regelt alle Verfahren der Fremdenpolizei von Einreisetiteln, Zurückweisungen und Abschiebungen. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt wiederum alles, was mit längeren Aufenthalten zu tun hat. Aufenthalte, die kürzer als sechs Monate sind, werden durch die EU-Visa-Verordnung geregelt. Die verschiedenen Behörden arbeiten eng mit der Fremdenpolizei als Teil der Sicherheitsverwaltung zusammen.

Grenzregime in Europa

Ebenso wie die einzelnen Länder versucht auch die EU als Supranation ihre Außengrenzen vor illegaler Migration und Kriminalität zu schützen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Grenzschutzagentur Frontex. Charakterisiert ist das europäische Grenzregime durch seine Technologisierung. Zukünftig sollen beispielsweise in die EU einreisende Personen nicht mehr direkt von Grenzpolizisten, sondern von Computern überprüft werden (Stichwort: „Smart Borders“).

Europäische Außenpolitik

Die Europäische Union ist in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik auf Konfliktlösungen mit den Mitteln der Diplomatie ausgelegt. Es geht bei den EU-Außenbeziehungen auch um Handel, um Entwicklungszusammenarbeit und um humanitäre Hilfe. Die Ziele der Außen- und Sicherheitspolitik sind folgende:

Bei Bedarf stellen die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ad-hocStreitkräfte für den weltweiten Einsatz bei Friedensmissionen und für humanitäre Hilfe zur Verfügung, denn die EU verfügt über kein stehendes Heer.

Schengen-Raum

Nachdem 1984 der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Staatspräsident François Mitterrand beschlossen hatten, an den deutsch-französischen Grenzen die Passkontrollen abzuschaffen und einen kontrollfreien Personenverkehr zu ermöglichen, schlossen sich ein Jahr später die Benelux-Staaten diesem Abkommen an. Die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Deutschland unterzeichneten im luxemburgischen Schengen das sogenannte Schengener Abkommen.

Seit 1985 gibt es also den „Schengen-Raum“, in dem keine systematischen Personengrenzkontrollen mehr stattfinden. Heute ist das Schengen-Gebiet ein Zusammenschluss von 26 europäischen Ländern. Die Verordnung zum Schengen-Raum, die die Grenzübertritte an den Außen- und Binnengrenzen des Schengen-Gebietes regelt, ist der „Schengener Grenzkodex“. Die nationalen Rechtsvorschriften der Unterzeichnerstaaten werden von diesen supranationalen Vorschriften verdrängt.

Die EU hat mit verschiedenen Ländern weltweit die Rückübernahmen ihrer Staatsangehörigen, zum Teil auch von Drittstaatsangehörigen und von Staatenlosen vereinbart. Auch in dieser Sache haben die EU-Rückübernahmeabkommen einen Vorrang vor nationalen Interessen und bilateralen Abkommen. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 in Deutschland wurde dieses Abkommen aber teilweise außer Kraft gesetzt, weshalb auch von einer Krise des europäischen Grenzregimes die Rede war.

Europäische Grenzbevölkerung

Der EU-Grenzschutz wurde im Laufe der Jahre immer mehr von der Grenzlinie zum Grenzraum ausgedehnt. Die Überwachung der Grenze erfolgt mittlerweile bis tief ins Landesinnere hinein und hat häufig keinen Bezug mehr zur eigentlichen Demarkationslinie. Diese Entwicklung hat zunehmende Auswirkungen auf die jeweilige Bevölkerung in Grenznähe. Bestimmte Bevölkerungsteile sind davon mehr betroffen als andere, vor allem die Bevölkerung von Ländern an den EU-Außengrenzen.

Europäischer Grenzschutz

Die EU ist umgeben von etwa 12.000 Kilometer Landgrenzen und rund 45.000 Kilometer Seegrenzen. Für den Schutz der EU-Außengrenzen wurde 2005 Frontex gegründet. Frontex ist aber keine Grenzpolizei, sondern eine Agentur. Die Bezeichnung Frontex ist eine Verkürzung aus dem Französischen und kommt von Frontières Extérieures (deutsch: Außengrenzen). Bei Frontex sind Behördenmitarbeiter der Mitgliedstaaten und Vertragsbedienstete beschäftigt. Sie sollen die Außengrenzen der EU schützen. Frontex hat drei vorrangige Aufgaben:

  • Das Sammeln und Analysieren von Daten über grenzüberschreitende Kriminalität wie Schmuggel oder Menschenhandel und über illegale Migration, um diese strategisch zu verhindern.
  • Das Koordinieren der Einsätze der Grenzpolizeien der EU-Mitgliedstaaten.
  • Die Unterstützung und das Training nationaler Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten.

Europäische Ausländergesetzgebung

Alle Bürger der EU haben das Recht, ohne Visum in die EU-Mitgliedstaaten einzureisen. Sie dürfen sich ohne besondere Erlaubnis in diesen Staaten aufhalten und erwerbstätig sein. Sie sind den jeweiligen Staatsangehörigen rechtlich fast gleichgestellt. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass sie EU-Bürger sind und das Recht auf Freizügigkeit haben. Alle anderen Staatsangehörige werden in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten wie Ausländer nach der jeweiligen Ausländergesetzgebung behandelt.

Grenzregime der DDR

Das Grenzregime der Deutschen Demokratischen Republik war in erster Linie nach innen gerichtet. Es ging nicht darum, illegale Einwanderer abzuhalten, sondern vielmehr darum, den eigenen Bürgern keine Ausreise zu ermöglichen und mögliche Kontakte in den Westen zu verhindern. Das war der eigentliche Unterschied zu den üblichen Grenzregimen anderer Staaten. Eine Flucht aus der DDR wurde durch Selbstschussanlagen und Schießbefehle verhindert, insbesondere an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze. Die gesetzliche Grundlage dazu waren die Bestimmungen zum „ungesetzlichen Grenzübertritt laut DDR-Recht“.

Das Grenzregime an den DDR-Grenzen zum Westen diente in erster Linie nicht der Unterbindung von Schmuggel und der Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Das DDR-Grenzregime diente vor allem der Stabilisierung der SED-Diktatur. Die SED („Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“) befürchtete eine ideologische Beeinflussung der Bürger der DDR durch den Westen, was zu der speziellen Ausgestaltung des DDR-Grenzregimes beitrug. Alltagskontakte zwischen den Menschen aus Ost- und Westdeutschland sollten vermieden werden. Zudem bestritt die Bundesrepublik Deutschland die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik. Vermutlich war auch diese Tatsache ein Motiv für die SED, dieses besondere Grenzregime zu errichten. Es diente als Signal und zur Klarstellung, dass es sich bei der DDR um einen eigenständigen, souveränen deutschen Staat handelt.


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