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Königreich Polen


Das Königreich Polen bestand zwischen den Jahren 1000 und 1795 und zwischen 1815 und 1916. Erster König Polens war Bolesław I., auch als Boleslaw Chrobry (der Tapfere) bezeichnet. Dieser war zuvor Herzog von Polen, wurde aber von Otto III. – dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches – in den Königsstand erhoben. Diese Erhöhung wird in der Geschichtsschreibung als Akt von Gnesen bezeichnet. Die Krönung erfolgte 1025 – weshalb beide Jahreszahlen als Gründungsjahre des Königreiches auftauchen.

Ab dem 1565 schlossen sich das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen zusammen, gründeten eine aristokratische Republik mit einer parlamentarischen Monarchie, welche auch als Erste Republik Polens bezeichnet wird.

Das Ende des Königreichs Polens ist mit der schrittweisen Aufteilung des Gebietes ab 1772 verbunden. Die europäischen Staaten Russland, Preußen, und Österreich teilten sich Polen untereinander auf. Dies geschah dreimal. Und zwar 1772, 1773 und schließlich 1795. Fortan war Polen ein Vasallenstaat der europäischen Großmächte, genauso wie Litauen.

Nach 1795 schuf Napoleon Bonaparte das Herzogtum Warschau (1806 – 1815), einen Satellitenstaat – um von dort aus den Russlandfeldzug von 1812 umzusetzen. Doch im Wiener Kongress von 1815 einigte man sich darauf, dass das Herzogtum Warschau in ein Königreich Polen gewandelt wird, welches allerdings dem russischen Zarenreich untersteht.

Erst am Ende des Ersten Weltkrieges – durch den Beschluss des Versailler Vertrages (1918) – erhielt Polen seine Souveränität zurück. Formell begann die Zweite Republik Polens am 11. November 1918, was allerdings für Nazi-Deutschland und die Sowjetunion ein Problem war, da beide Mächte einen Anspruch erhoben. Die vierte Teilung Polens wurde deshalb 1939 im Nichtangriffspakt zwischen Hitler und Stalin beschlossen.